Umsatzgrenze bei Kleinunternehmen mit alg2?
Hallo,
also wenn man Kleinunternehmer ist, ist die umsatzgrenze jährlich ja bei 22k (stand 2022). Was aber wenn ich durch mein kleingewerbe 15k jährlich umsetze und von alg2 noch 10k im Jahr bekommen? Wird es dann zusammen gerechnet und und ich sprenge den umsatzgrenze mit 3k Zuviel im Jahr oder wird alg2 nicht mit draufgerechnet ?
5 Antworten
Bei der Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz geht es um den Umsatz, den ein Unternehmer erzielt. Alg.2 ist kein Umsatz im Sinn des Umsatzsteuergesetz.
Wird es dann zusammen gerechnet
wird alg2 nicht mit draufgerechnet ?
Jeweils Nein.
Umsatz ist nicht = Ertrag/Einkommen.
Dein Einkommen wird um Freibeträge bereinigt und auf Dein ALG 2 angerechnet.
Wenn Du nach Bereinigung genug Einkommen hast, bekommst Du kein ALG 2 mehr.
Die Höhe des Umsatzes spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.
Kleines Beispiel: man kann auch 220.000 € Jahresumsatz haben und ALG 2 beanspruchen können. Wenn der Ertrag entsprechend gering ausfällt.
Alg2 ist kein Umsatz sondern eine staatliche Transferleistung
hat also mit der Grenze nichts zu tun
man wird Dich vom Alg2 Träger aber sicher irgendwann auffordern Dir eine abhängige Vollzeitbeschäftigung zu suchen oder Deine Einnahmen anderweitig zu erhöhen (zusätzliche Teilzeittätigkeit)
Danke für dein kurzes und informatives Kommentar, ohne Vorurteil 😅👍🏼
Was hat das ALG II mit einem Kleingewerbe zu tun, geschweige seit wann ist ALG II ein Umsatz ? Richtig, garnichts.
Davon ab wage ich zu bezweifeln, wenn du einen Umsatz von 15k machst, dass du dann noch ALG II beziehen kannst. Die Hälfte davon wären 7500 € NETTO (ca.), damit wärst du aus dem Bezug längst draußen.
er lässt sich durch Alg2 seine nicht funktionierende Selbständigkeit sponsern
Das weißt Du woher?
Richtig, garnichts.
Das kann man auch freundlicher und respektvoller formulieren. Hat nicht jeder solch einen "umfangreichen" Kenntnisstand wie Du :D
damit wärst du aus dem Bezug längst draußen.
Das kann sein, muß jedoch nicht sein.
Wenn man keine Ahnung hat ... ;-)
Dein Umsatz und Deinen Zeitensatz wird das Amt bewerten ob Du überhaupt noch ALG berechtigt bist!
Na ja kommt in etwa darauf an, wenn er keine auskömmlichen Gewinne erwirtschaftet, wird man ihm schon nahelegen sich einen Job zu suchen.
das wird so kommen ... staatliche Transferleistungen sind dafür nämlich nicht gedacht ...
FS meint im Jahr .... er lässt sich durch Alg2 seine nicht funktionierende Selbständigkeit sponsern