Sind die Auflagen für die Mindestsicherung nicht zu hoch?

Das Problem mit dem Reichtum!

Es ist überraschend, liebe Freunde, wenn wir im Lukasevangelium im 18 Kapitel in den Versen 22 bis 24 beinahe das selbe lesen, dass sich heute auch x-fach abspielt. Nämlich das jemand alles verkaufen soll und es einfach nicht kann.

Lukas 18,22 Als Jesus das hörte, sprach er zu ihm: Es fehlt dir noch eines. Verkaufe alles, was du hast, und gib’s den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben, und komm und folge mir nach! 23 Als er das hörte, wurde er traurig; denn er war sehr reich. 24 Da aber Jesus sah, dass er traurig geworden war, sprach er: Wie schwer kommen die Reichen in das Reich Gottes! 25 Denn es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Reicher in das Reich Gottes komme. 26 Da sprachen, die das hörten: Wer kann dann selig werden? 27 Er aber sprach: Was bei den Menschen unmöglich ist, das ist bei Gott möglich. 

Es ist aber mindestens ebenso überraschend, wenn man sich die Gegenüberfrage der Jünger überlegt. Weil dies bedeutet, dass sie wohlhabende Leute waren. Nicht der arme Fischer oder der zu ehrliche Zöllner. Sondern Menschen die sich, wenn man ihnen erklärte, dass Reiche nicht in den Himmel können, fragten, wie sie dann dorthin kommen könnten.

Aber auch heute spielt so ein Reichtum eine entscheidende Rolle. Dann nämlich wenn Unternehmen straucheln und der Eigentümer eigentlich in Mindestsicherung gehen sollte. Weil man, um das zu können, so wie der Jüngling der Jesus nicht folgen konnte, alles verkaufen soll.

Und das in einer Zeit, in welcher die Kaufkraft beinahe am Boden liegt. Man daher für ein Eigenheim kaum einen zahlungsfähigen Kunden findet. Schwierig.

Glaubst Du nicht?

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Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Buchaltung Material/ Waren Materialeinkauf & Wareneinkauf?

Hallo alles zusammen 😁

Ich habe momentan paar Probleme mit der Buchhaltung im Bezug auf die oben genannten Begriffe. Ich verstehe den Unterschied nicht ganz und den Sachverhalt später zum Lagerbestand.

Zu meiner Rechtsform:

Ich bin Kleinunternehmer und das werde ich vorerst noch bleiben.

Mein Vorhaben:

Ich habe eine Hobby Werkstatt von meinem Dad übernommen. Darin enthalten sind Fräsmaschine eine Drehmaschine und sonstige Wekrzeuge Bohrer, Fräser Platten etc. Das ich eine Inventur dazu machen muss ist mir klar! Was muss ich da beachten als Kleinunternehmer? Es handelt sich größtenteils um schon benutzte Werkzeuge und Maschine.

Das nächste:

Ich kaufe Materialien und Rohstoffe ein. Aus den Materialien baue ich mir eine Maschine die ich selbst konstruiert habe. Die Rohstoffen (Lebensmittel) werden zuanderen Lebensmitteln weiterverarbeitet. Wie ist der Sachverhalt zu den oben genannten Begriffen und die Buchhaltung im Bezug darauf wenns ums Anlagevermögen geht und die Materialien bzw. Maschine einen viel höheren Wert hat durch meine Arbeit? Wie hinterlege ich meine getätigte Arbeit (Stunden) oder ist das nicht nötig wenn ich die Maschine eh nicht verkaufe? Im Prinzip kaufe ich und verarbeite Rohstoffe und Material in was anders um. Die Lebensmittel verkaufe ich die Maschine behalte ich.

Ich bin für jeden Tipp dankbar 😁 Glaube wir haben alle i.wann als Unternehmer Probleme mit der Buchhaltung 🤷‍♂️

Buchhaltung, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmer KFZ?

Guten Abend zusammen.

folgend zur derzeitigen Sachlage.

ich bin Besitzer eines Eigenheims.

ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.

ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.

mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.

nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.

da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.

aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.

nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.

darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?

der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.

falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?

reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.

wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?

KFZ, Recht, Grundstück, Kleinunternehmer, Wohneigentum, Kleinunternehmerregelung, Auto und Motorrad
Rechnung ohne Nummer als Kleinunternehmer?

Hallo,
ich habe im März mein Klein-Gewerbe angemeldet und dann einen Monat später die Bestätigung bekommen.
Ich dachte allerdings, dass diese sich beim Finanzamt melden und ich von dem Finanzamt Post bekomme und somit meine Steuernummer bekomme. Folgendes Problem: Hab bisher nichts bekommen und gehe davon aus, dass ich mich selbst mein Finanzamt melden muss.

Ich habe allerdings schon einen Verkauf gestartet und muss somit eine Rechnung erstellen. Weder eine Steuernummer, noch eine Umsatz-indentifikationsnummer besitze ich. Nach meinem "erforschtem" Wissen, muss eine der beiden Nummern auf die Rechnung geschrieben werden.

Kann ich eine Rechnung nun trotzdem ohne einer dieser Nummer schreiben?
Kann ich diese sonst Nachreichen oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit?

Erst seit kurzem verfasse ich mich mit diesem Thema. Seit April habe ich ca. meinen Gewerbeschein, weiß aber gar nicht wie es jetzt weitergeht.


Ebenfalls weiß ich nicht, ob ich alleine durch die Gewerbebescheinigung weiß, ob ich von der Kleinunternehmerregelung profitiere. Mehr musste ich nicht ausfüllen. Man konnte auch kein Kästchen ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.

Bin ich alleine Nutzer der Kleinunternehmerregelung, ohne etwas auszufüllen?
Sondern nur durch das Gewerbe.

Ich bitte um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus.

Rechnung, Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, steuernummer

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