Muss man ein Gewerbe bei Hauptwohnsitz Änderung ummelden?
Hallo,
ich bin Student und habe eine neue Wohnung in einer anderen Stadt als die Heimatsstadt. Nun möchte ich meinen Hauptwohnsitz verlegen, da ein Zweitwohnsitzt kostet. Wenn ich dass allerdings mache, muss ich dann auch mein Gewerbe (Einzelunternehmer/Kleinunternehmer) auch ummelden? Am Wochenende bin ich immer zuhause, daher bekomme ich auch die Post. Muss ich das dennoch ummelden? Gäbe es eine alternative? Ich möchte nämlich nicht das Finanzamt wechseln und eine neue Steuernummer bekommen. Das wäre aufwändig. Oder kann ich das trotzdem so lassen, (wenn mein Hauptwohnsitz verlegt worden ist, zu dem alten, welcher im Gewerbe drin steht) ich erhalte ja alle Post.
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit, dass ich das Gewerbe nicht ummelden muss?
1 Antwort
Nein musst du nicht. Das Gewerbe ist ja da anzumelden, wo es betrieben wird. Also da, wo es immer war. Deine Wohnsitzverlagerung interessiert das Gewerbeamt nicht. Die wollen nur wissen, wo du dein Geschäft betreibst.
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Das hieße ich würde die Einnahme Überschussrechnung EÜR bei meinem alten Finanzamt zusenden. Den Verdienst würde ich dann in meiner (Einkommens) Steuererklärung 2021 angeben, welche ich jedoch bei dem Wohnort meinem neuen Finanzamt der Stadt angebe. Ist das richtig? Dann müsste ich also nach Hauptwohnsitzänderung nichts ändern, nur am Ende des Jahres meine Einkommenssteuererklärung bei dem neuen Finanzamt abgeben. Ist das richtig?
Die alte Steuernummer von meinem Einzelunternehmen kann ich behalten, weil das noch in der alten Stadt gemeldet ist?