Frage bezüglich Gewerbeanmeldung bei "Reselling"?

4 Antworten

Was willst du hier hören? Dass jemand gegen Steuer- und Gewerberecht verstoßen hat?

Das Gewerberecht kennt keine Testphasen. Gemäß § 14 GewO bist du verpflichtet, deine Tätigkeit ab dem ersten Angebot (Annonce) anzuzeigen. Wenn es nicht läuft, kannst du es ja wieder abmelden.

Habt ihr direkt ein Gewerbe (Kleinunternehmen) angemeldet oder erstmal über einen bestimmten Zeitraum das Reselling "getestet", ob ihr das wirklich machen wollt?

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst; und nicht erst nach den ersten Verkäufen.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Verbraucher haben keinen Anspruch auf eine Rechnung (aber auf einen Zahlungsbeleg). Unternehmer schon.

Wenn du mit deinem Kunden abgemacht hast diese elektronisch zu schicken, dann reicht die Rechnung als PDF per Mail. Ansonsten muss sie in Papierform per Post geschickt werden. Außer bei Verbrauchern, denen kannst sie immer elektronisch anbieten, haben ja eh kein Recht drauf.

Wirst sie selbst wohl auch als PDF aufheben.

Ein Gewerbe kannst auch wieder abmelden wenn es nichts für dich ist.

"getestet"

Das "Testen" befreit dich nicht von der Pflicht, ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Glaub mir, du willst keinen Stress mit dem Finanzamt haben ;)