Kleinunternehmerregelung Grenze?

5 Antworten

In deinem Fall würde ich einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten hierfür schmälern deinen Gewinn etwas, nicht aber deine Umsätze. Es lohnt sich für dich auf jeden Fall. Nicht dass du im Nachhinein noch Ärger kriegst mit dem FA

Bin immer verwirrt warum man freiwillig auf die Vorteile eines Unternehmers so viel Wert legt. Als Unternehmer kann man so viele Vorteile genießen die mit der Mehrwertsteuer verbunden sind. Aber wenn man bares Geld dem FA schenken will .... echt ungewöhnlich! Aber es geht bei den Summen immer um Umsatz! Nie um gewinn soll heißen wenn dein Umsatz die Grenzen überschreitet bist du kein Kleinunternehmer!

Du hast die Grenze von 17.500 im Januar 2018 überschritten. Damit bist Du 2019 kein Kleinunternehmer mehr. So steht es eindeutig im Gesetz.

Du hast 2018 die Grenze von 22.000 überschritten.

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren

Das schmälert den Gewinn, nicht jedoch den Umsatz!

Rede mit einem Steuerberater!

"Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können."

Würde doch bedeuten:

2017 = Gründung = unter 17.500 = alles ok

2018 = Folgejahr = unter 50.000 = alles ok

2019 = unter 17.500 = alles ok?

Oder verdrehe ich da etwas?