Kleinunternehmerregelung Grenze?
Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz
Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten
Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:
im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)
und
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.
Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.
9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)
* unter 17.500
23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018
* laufendes Jahr unter 50.000
17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019
* unter 17.500
(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)
Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?
Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.
Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit
5 Antworten
In deinem Fall würde ich einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten hierfür schmälern deinen Gewinn etwas, nicht aber deine Umsätze. Es lohnt sich für dich auf jeden Fall. Nicht dass du im Nachhinein noch Ärger kriegst mit dem FA
Bin immer verwirrt warum man freiwillig auf die Vorteile eines Unternehmers so viel Wert legt. Als Unternehmer kann man so viele Vorteile genießen die mit der Mehrwertsteuer verbunden sind. Aber wenn man bares Geld dem FA schenken will .... echt ungewöhnlich! Aber es geht bei den Summen immer um Umsatz! Nie um gewinn soll heißen wenn dein Umsatz die Grenzen überschreitet bist du kein Kleinunternehmer!
Du hast die Grenze von 17.500 im Januar 2018 überschritten. Damit bist Du 2019 kein Kleinunternehmer mehr. So steht es eindeutig im Gesetz.
Du hast 2018 die Grenze von 22.000 überschritten.
Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren
Das schmälert den Gewinn, nicht jedoch den Umsatz!
Rede mit einem Steuerberater!
"Als Kleinunternehmer kann man nur dann agieren, wenn man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Diese liegen bei maximal 17.500 Euro im Vorjahr. Als Gründer gibt es natürlich kein Vorjahr, so dass die 17.500 Euro für das erste Jahr der Gründung gelten. Im darauffolgenden Jahr sollten die Umsätze einen Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen, um weiterhin von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen zu können."
Würde doch bedeuten:
2017 = Gründung = unter 17.500 = alles ok
2018 = Folgejahr = unter 50.000 = alles ok
2019 = unter 17.500 = alles ok?
Oder verdrehe ich da etwas?