Kontaktabbrechen mit jemanden?

Ich habe ein Mädchen kennengelernt auf der Arbeit (auf Freundschaftlicher Basis), die sehr anhänglich rüber kommt. Wir kennen uns erst seit 3 Wochen trotz dessen will Sie sich so gerne mit mir treffen & hat bereits versucht mit mir ein Treffen vereinzubaren. Ich hatte paar mal verschoben und abgesagt. Dachte mir komm geh mit Ihr einmal raus dann hast du es hinter dir. Nun plant Sie noch mehr Tage an denen wir raus gehen, obwohl das erste Treffen noch nicht mal stattgefunden hat. Sie will sogar dass ich Ihre Familie kennenlernen soll & wurde bereits eingeladen. Was für mich vielll zu früh ist. Ich mein wir kennne uns schließlich selbst nicht so lange. Abgesehen davon auch wenn ich mich eigentlich etwas mit Ihr verstehe, habe ich bemerkt, dass wir auch nicht ähnlich sind. & unsere Eltern, die sich eigenzlich kennen , hatten keine gute Vergangenheit habe ich mitbekommen. Ihre Eltern sind auch sehr streng meinte Sie. Sie wird auch andauernd kontrolliert..

ich weiß nicht ob ich ausgenutzt werde oder sonst was. Sie gibt mir auch kein gutes Gefühl. Bekomme ein Gefühl, dass ich Ihr nicht so vertrauen soll. Möchte den Kontakt abbrechen ohne dass sie es merkt aber wie? Bin auch eigentlich aus der Arbeitsstelle raus…

wie kann ich das am besten machen? Tipps?

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Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen
EÜR als Kleinunternehmer(Reseller) Rechnung für Ankauf und Verkauf?

Hey,

meine Frage richtet sich an diejenigen, die bereits Erfahrung darin haben, eine EÜR dem Finanzamt zu übermitteln und dabei noch Kleinunternehmer sind und ihr Gewerbe auf Ankauf und Verkauf von Produkten ausgelegt haben.

Kurz um an die Reseller unter euch.

Meine Frage: Welche Daten müssen in EÜR rein(ich bin online Händler)? Bei der Umsatzseite: Datum des Verkaufs, Verkaufspreis und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten?

Bei der Verlustseite: Datum, Kaufpreis der Ware und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten? 

Und wie sieht es mit Rechnungen aus. Muss ich als Kleinunternehmer für jeden Verkauf und Kauf ein Rechnungsbeleg haben, um den Betrag dieses Kaufs/Verkaufs dem Finanzamt nachweisen zu können?

Ich kann zum Beispiel beim Kaufen auf dem Flohmarkt keine Rechnung verlangen oder beim Verkaufen über Ebay Kleinanzeigen dem Kunden per Hand keine Rechnung mitgeben und selbst wenn ich letzteres könnte, welche Beweisgewichtung hätte eine von mir ausgestellte Rechnung denn ? Ich könnte auch drauf schreiben, dass ich das Produkt für 20 anstatt 40 Euro verkauft habe. Dies würde ich natürlich nicht machen, aber eine selbst ausgestellte Rechnung würde doch garnichts beweisen. Deshalb würde ich davon ausgehen das ich dahingehend nicht verpflichtet bin meine Verkäufe dem Finanzamt mit Belegen beweisen zu können, grade da das Finanzamt ja auch Paypal und meinem Bankkonto einsehen kann ob die Beträge die ich in der EÜR habe wirklich eingegangen sind. Lediglich die Kaufbelege(insofern nicht über Flohmarkt gekauft) bzw. andere Ausgabenbelege (Rechnung für Versand...) würde ich sammeln als Nachweis.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der bereits eine Steuererklärung in diesem Bereich durch hat, mir mit seinen Erfahrungen diesbezüglich helfen könnte !

Mit freundlichen Grüßen

Steuern, Recht, EÜR, Finanzamt, Kleinunternehmer, Reseller, Wirtschaft und Finanzen
Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht
EÜR-Anlage Gewerbe Verpflegungsmehraufwendungen möglich?

Hallo zusammen,

ich bin nebenberuflich Gewerbetreibender als Promoter (Kleinunternehmer mit ca. 10.000€ Einkünften jährlich) und mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst. Neben dem Hauptvordruck und VOR-Anlage, fülle ich natürlich auch die G-Anlage aus, mit Betriebseinnahmen und -ausgaben. Dazu muss ich als Gewerbetreibender meine Geschäftsvorfälle als EÜR aufzeichnen und damit auch die Anlage EÜR ausfüllen.

Zur Anlage EÜR habe ich eine Frage:

Ich habe herausgefunden, dass ich "bei mehr als 8 Stunden (ohne Übernachtung) oder An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung jeweils 12 Euro" als Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann.

Das Ganze bei der Anlage EÜR soll wohl in Zeile 54 Verpflegungsmehraufwendungen.

Meine Frage nun: ist das so korrekt?

Hintergrund: Ich war nämlich etwas verwundert, als ich meine EÜR-Anlagen von den letzten Jahren angeschaut habe - die hat noch mein Steuerberater erstellt.

Dort waren unter Betriebsausgaben Summe etwa 100-200€ Schreibuntensilien, Papier, Bücher und Kleinkrams angegeben, aber nicht diese Tagespauschalen (auch nicht die "alte Pauschale" mit 6€ pro Tag). Ich komme bei ca. 80 Tageseinsätzen von mehr als 8 Stunden dadurch nämlich auf knapp 1000€, alleine durch die Verpflegungsmehraufwendungen.

Letztes Jahr waren es auch ca. 80 Tageseinsätze von mehr als 8 Stunden, aber die wurden wohl von meinem Steuerberater übersehen? Ich habe ihm zwar nie explizit angegeben, dass ich Einsätze von mehr als 8 Stunden hatte, aber anhand meiner Rechnungen hätte er die Dauer der Einsätze sehen können und geltend machen können. Oder einfach bei mir nachfragen...

Ich bin nun etwas verwirrt und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt - was mich sehr freuen würde!

Viele Grüße bamboo

Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Gewerbe, ELSTER, Verpflegungspauschale
Verlustvortrag bei bereits abgegebenen Steuererklärungen; Wie wird verrechnet?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Einkommensteuer bzw. EÜR.

Zunächst beispielhaft die Situation:

2008: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 5000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht

2009: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 2000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht

2010: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 5000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht

2011: Einnahmen aus Gewerbebetrieb 12000 €, Kosten des Studiums 4000 €, ESt. und Gewinnermittlung bereits eingericht

2012: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit 100000 €, ESt. und EÜR ausstehend

Die Kosten des Studiums wurden bisher bei allen Steuererklärungen nicht berücksichtigt und sollen nun rückwirkend als Verlustvortrag geltend gemacht werden.

  1. Frage: Müssen die Studienkosten im Jahr 2008 mit den Einnahmen 2008 verrechnet werden oder dürfen diese in die Folgejahre mitgenommen werden?

  2. Frage: Welche Anlage ist notwendig um nachträglich einen Verlustvortrag einzureichen und welches Formularfeld ist vorgesehen?

  3. Frage: Muss in der Steuererklärung, in der die Verluste angerechnet werden sollen, Bezug auf die Verluste der Vorjahre genommen werden (Welches Feld in der EÜR?) oder werden die Verlustvorträge vom Finanzamt automatisch angerechnet?

Danke!

Steuern, Studium, Steuererklärung, EÜR, Gewerbe, verlustvortrag

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