EÜR – die neusten Beiträge

Kontaktabbrechen mit jemanden?

Ich habe ein Mädchen kennengelernt auf der Arbeit (auf Freundschaftlicher Basis), die sehr anhänglich rüber kommt. Wir kennen uns erst seit 3 Wochen trotz dessen will Sie sich so gerne mit mir treffen & hat bereits versucht mit mir ein Treffen vereinzubaren. Ich hatte paar mal verschoben und abgesagt. Dachte mir komm geh mit Ihr einmal raus dann hast du es hinter dir. Nun plant Sie noch mehr Tage an denen wir raus gehen, obwohl das erste Treffen noch nicht mal stattgefunden hat. Sie will sogar dass ich Ihre Familie kennenlernen soll & wurde bereits eingeladen. Was für mich vielll zu früh ist. Ich mein wir kennne uns schließlich selbst nicht so lange. Abgesehen davon auch wenn ich mich eigentlich etwas mit Ihr verstehe, habe ich bemerkt, dass wir auch nicht ähnlich sind. & unsere Eltern, die sich eigenzlich kennen , hatten keine gute Vergangenheit habe ich mitbekommen. Ihre Eltern sind auch sehr streng meinte Sie. Sie wird auch andauernd kontrolliert..

ich weiß nicht ob ich ausgenutzt werde oder sonst was. Sie gibt mir auch kein gutes Gefühl. Bekomme ein Gefühl, dass ich Ihr nicht so vertrauen soll. Möchte den Kontakt abbrechen ohne dass sie es merkt aber wie? Bin auch eigentlich aus der Arbeitsstelle raus…

wie kann ich das am besten machen? Tipps?

Liebe, Freundschaft, Mädchen, Freunde, Beziehung, Junge, Abbruch, abstand, Alltägliches, EÜR, Freundin, Friends, Jungs, Kontakt, Meinung, Treffen, 3 Wochen, Kontaktabbruch

Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema EÜR