Was bedeuten die Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG in der EÜR?

6 Antworten

Da fragst du mich was...

Grundsätzlich gibt's 2 Konzepte:

Oft ist es im Steuerrecht so, dass die Gegenstände so verrechnet werden, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufen an handelsgewöhnlichem Wert ist. Schenkt also ein Chef seiner Mitarbeiterin ein Kleid, ist der Wert der Vergütung bei dem Handelsüblichen Wert zum Zeitpunkt des Kaufpreises.

Ich glaube aber, in diesem Falle gibt's ein anderes Konzept: Die Finanzämter müssten eine recht lange Liste haben, mit allen gewöhnlichen Gegenständen und deren Regelnutzdauer. In Verbindung damit steht dann da ein Vervielfältiger (Ein Wert) und die Dauer an sich. So errechnet sich für Jeden Gegenstand zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Wert, ähnlich wie bei Gebäuden.

Als Vermutung, ich glaube, das ist es. Aber überhaupt keine Garantie!

Ich habe genau das gleiche Problem/die gleiche Frage wie Charlie und in der Tat geht es mir wie GodenEye vermutet. Ich mache die EÜR und Elster will unbedingt, dass ich dort was eintrage. Ich habe nicht verstanden, um was es hier geht. Ich arbeite nebenberuflich als freiberuflicher Künstler und unterscheide nicht zwischen privatem und gewerblichem Konto oder PKW oder Laptop... Was soll man hier gegenüberstellen?

Hallo ihr,

danke für die Antworte.

Ich bin kein deutsch Muttersprachlicher und habe ich es leider nicht geschafft zu verstanden, wofür diese zwei Einträge sind.

Ich bin Selbständig und nutze mein Privatkonto auch als Geschäftskonto. Es bedeutet also, dass ich mich kein Lohn zahle, sondern dass mein Gewinn ist sozusagen mein Lohn.

1) Als Geldentnahmen sollte ich dann eintragen, alles was ich für mich (also, privat) während das Jahr bezahlt habe ?

Wir hätten dann : (Kontostand am 31.12.19) - (Kontostand am 1.1.19) = x

Gewinn - x = Geldentnahmen

2) Als Leistungs- und Nutzungsentnahmen, würde ich Sachen wie u.a. 30% meines Telekommunikationskosten eintragen (aufgrund der gemischte Nutzung privat/geschäftlich meiner Telefon- und Internetverbindungen). Aber : dieses Entnahmen habe ich schon als fiktive Einnahmen eingetragen an der Zeile 20 : "Betriebseinnahmen / Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (private Telefonnutzung)". Dann verstehe ich nicht warum ich es hier nochmal eintragen sollte ?

3) Als Geldeinlagen sollte ich dann eintragen alles was ich für Betriebskosten bezahlt habe ?

Ich würde mich auf eine Beleuchtung sehr freuen ! :)

Viele Grüße,

Charlie

EÜR?

Grundsätzlich sind einlagen und Entnahme alles, was du von außerhalb in das Unternehmen invetsierst, oder alles, was du aus dem Unternehmen raus nimmst. In Geldeswert halt.

ZB: du zahlst die betrieblichen Kfz Reperaturkosten aus deinem Privaten Haushalt = Einlage.

Du nutzt den betrieblich erworbenen und genutzten Laptop nach einer Nutzdauer von Bsp 6 Jahren (glaube gewöhnliche betriebliche Nutzdauer liegt bei Laptops bei ca 4 Jahren) für dich privat= Entnahme.

Also klar, man kann auch nichts haben. Wird aber selten sein.

Testung85 
Fragesteller
 17.01.2020, 21:23

Ok, danke für die Aufklärung. Aber wenn ich mal dein Beispiel mit dem Laptop nehme: Angenommen ich habe ihn vor 6 Jahren für 400 Euro gekauft. Nun nutze ich ihn nach 6 Jahren privat. Muss ich dann in die EÜR eine Entnahme von 400 Euro eintragen (obwohl in diesem Jahr ja praktisch keine 400 Euro vom Geschäftskonto weggingen, da das Teil ja bereits vor 6 Jahren gekauft wurde)?

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Hey Zusammen,
ich hatte das selbe Problem und habe kurzerhand meinen Steuerberater angerufen. Er meinte es hat keine Auswirkungen und man kann einfach bei Bezeichnung 0 und bei Betrag auch 0 eingeben.
Natürlich ist das Steuer-Szenario bei jeder Person anders und es lässt sich eventuell nicht pauschal für jeden anwenden, aber ich denke vielen hilft es weiter.
LG
Matthias