Vollzeitjob + 450 Eurojob und Kleinunternehmer?

3 Antworten

.Würde ich dann in die Steuerklasse 6 rutschen, auch wenn ich das Erwirtschaftete Geld des Gewerbes mir nicht auszahle?

Nein. An der Steuerklasse für deinen Hauptberuf ändert sich nichts.

Steuerklassen gibt es nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, und Steuerklasse 6 ist vom Arbeitgeber bei einem zweiten bzw. jedem weiteren Job anzuwenden oder wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt.

Bei Minijobs werden in der Regel alle Abgaben vom Arbeitgeber pauschal übernommen.

Der Gewinn aus deinem Gewerbe ist auch dann einkommensteuerpflichtig, wenn du ihn dir nicht auszahlst.

bei deinem Vollzeit job würde würde weiter Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 (unverheiratet?) einbehalten werden.

der 450€ Job würde wohl vom Arbeitgeber Pauschal besteuert und ist dann für dich steuerfrei

der Gewinn aus deiner gewerblichen Tätigkeit ist auch steuerpflichtig. Egal ob du dir das Geld auszahlst oder nicht.

die Einkommensteuer wird nach deinem gesamten zu versteuernden Einkommen berechnet. Also der Überschuss als Arbeitnehmer und der Gewinn aus dem Gewerbe abzüglich Sonderausgaben und ggf außergewöhnliche Belastungen. Auf die Einkommensteuer die sich dann ergibt wird die bereits gezahlte Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung angerechnet. Die Differenz muss dann nachgezahlt oder erstattet werden.

Nur beim Vollzeitjob brauchst du eine Steuerklasse. Die bleibt, wie bisher.