Gesetzliche unfallversicherung?

2 Antworten

Sobald du Mitarbeitende einstellst, musst du für diese Beiträge zur Unfallversicherung bezahlen. Wenn hingegen nur du in deinem Unternehmen arbeitest, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, freiwillig auf die Unfallversicherung für dich selbst zu verzichten und somit auch keine Beiträge bezahlen zu müssen. Nur in einigen Branchen / Berufen bleibt es auch für Solo-Selbstständige Pflicht.

Anmelden musst du dein Unternehmen aber auf jeden Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, unabhängig davon, ob du dann auch Beiträge zahlst oder nicht!

Im Übrigen empfehle ich jedem dringend, der sich selbstständig macht und keinen beruflichen Hintergrund im kaufmännischen bzw. betriebswirtschaftlichen Bereich mit umfangreicher Erfahrung und viel Fachwissen hat, sich einen guten Steuerberater zu suchen! Zum einen, damit die ganze Abrechnung mit dem Finanzamt sauber (aber auch so günstig wie möglich) läuft - diese Behörde ist komplett humorbefreit und unnachsichtig bei Fehlern! Zum anderen aber auch, um an genau solchen Punkten nichts zu vergessen oder zu übersehen, was dann hinten raus für viel Ärger sorgen kann...

Sollte in dem Schreiben stehen, ob es eine Pflicht oder freiwillig ist.