Kleinunternehmen / Kunde zahlt über Paypal - Rechnung ja oder nein?

4 Antworten

Also das HGB sagt hier:

238 Abs. 1 HGB legt fest, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist, seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) ersichtlich zu machen.

Das kannst Du eigentlich nur erfüllen, wenn Du Rechnungen schreibst.

Außerdem solltest Du die Pflichten zur Rechnungsstellung aus § 14 UStG beachten.

Eine elektronische Rechnung, die du als PDF verschickst, ist völlig ausreichend und wird vom FA anerkannt (was in der Rechnung alles stehen mußt, findest du auf einer Unmenge von Webseiten).

Käuferschutz "ja oder nein" ist für Deine Buchhaltung unerheblich. Hauptsache, die Kohle kommt rein.

Bailey907 
Fragesteller
 02.03.2022, 21:42

Dankeschön für deine Hilfe :)

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Privatkunden haben kein Recht auf eine Rechnung. Wenn du dem Kunden nicht extra eine zukommen lassen willst, musst das auch nicht.

Gewerbliche Kunden haben ein Recht darauf. Egal wie bezahlt wird. Die müssen selbst Buchhaltung führen und keine Buchung ohne Beleg. Eine Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Form kann digital sein (PDF).

F und F darfst du auf keinen Fall da du damit pp um seine Provision besch… das lassen die sich nicht gefallen ;-)

Und - ich als Kunde! - bekomme trotz allem immer noch Papierrechnung zu wenn ich vorab mit pp bezahlt habe. Steht dann halt drauf „wurde (mot pp) bezahlt“ oder sowas ähnliches

Bailey907 
Fragesteller
 02.03.2022, 21:45

Macht Sinn mit der Provision und PP :) aber was mache ich, wenn ein Kunde nur darüber bezahlen möchte? Ablehnen?

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Repwf  02.03.2022, 22:13
@Bailey907

Kein Kunde ist so dämlich?!

Der Kunde hat bei Waren und Dienstleistung nur Vorteile - bei F&F wäre sein Geld weg wenn du unseriös wärst

Über W&D bekommt er es ganz fix zurück!

Das ist ein Grund warum ich dir aus meiner Sicht dringend von PP abrate solange du da nicht wirklich Ahnung von hast! Ansonsten bist du dein Geld nämlich ganz schnell wieder los! PP ist da fast immer (erstmal) pro Käufer

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