Kunde Bezahlt nicht Rechnung an Inkasso?

6 Antworten

Nun würde ich die Rechnungen gerne abgeben an ein Inkasso Unternehmen

Wozu? Davon bekomst du als Einzelkunde dein Geld auch nicht. Sende dem Kunden einen Mahnbescheid, der kostet dich je nach Summe ab ca. € 30.--, und wenn der Kunde dem widerspricht, verklage ihn auf Zahlung.

https://www.online-mahnantrag.de/

valllae 
Fragesteller
 04.02.2022, 16:59

Super, danke das werde ich machen

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geheim007b  05.02.2022, 10:18
@valllae

Bedenke... das macht mehr arbeit. Mit einem Mahnbescheid ist es nicht getan, du musst auch danach Pfändungen koordinieren, ggf. vorher Auskünfte einholen und je nach dem wenn nicht direkt gepfändet werden kann das ganze überwachen. Inkassobüros managen das alles, zahlen muss es der Kunde. Ich hab ganz am anfang auch probiert es selbst zu machen, deine eigene Arbeitszeit bekommst du nicht bezahlt. Aus Erfahrung kann ich dir sagen: ärger dich nicht rum, mahne vernünftig an und geb es dann nem Inkasso.

Ich hab immer 1 ZE per E-Mail, Mahnung per E-Mail (und versuchter telefonischer kontakt), letzte Mahnung per Post und dann ab ans Inkasso. Der Ärger ist es nicht wert. Wer bis dahin nicht gezahlt hat macht Probleme.

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OhMiaMiaJa  05.02.2022, 12:26
@geheim007b

Mhm und am Ende sitzt du dann noch auf den Kosten des Inkassobüros und des Anwalts von denen, die machen nämlich gerichtlich nichts ohne Vorkasse. Ist beim Schuldner dann nichts zu holen, hast du hunderte Euro in den Wind geblasen.

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geheim007b  05.02.2022, 17:19
@OhMiaMiaJa

wie gesagt.... meine Arbeitszeit ist teurer wie dass was das Inkassobüro kostet. Ich habe vor knapp über einem Jahr nen privaten Fall wieder selbst gemacht.... mind. 5 stunden arbeit verschwendet... wären wenn ich meinen Satz nehmen würde mind 600€ Inkassokosten die ich dem Schuldner berechnen müsste (aber nicht kann). Inzwischen hab ich auch den privaten Fall ans Inkasso gegeben... meine Zeit ist zu wertvoll idioten unentgeltlich nachzurennen. Allein der eine Pfüb waren gute 3stunden arbeit weil ich das einfach nicht so schnell kann weil es eben nicht mein Job ist.

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FordPrefect  05.02.2022, 18:24
@geheim007b
Bedenke... das macht mehr arbeit.

Ja - aber das ist eine Bringschuld des Gläubigers. Und das Einschalten eines Dritten - wie hier eines Inkassodienstleisters - ist nicht zwingend auf den Schuldner abzuladen. Die ständige Rechtsprechung in D besagt, dass "ein gechäftserfahrener Gläubiger" in der Lage ist bzw. sein muss, seine Forderungen auch ohne Beauftragung Dritter durchzusetzen - und wenn er sich dennoch eines Dritten bedient, sind dessen Kosten nicht mehr zwingend umlagefähig.

Bei einem Einzelhändler / Einzelkaufmann / Handwerker wird man das i.d.R. gerichtlich als angemessen erachten, bei einem Onlinehandel mit entsprechenden Umsätzen jedoch eben nicht.

Inkassobüros managen das alles, zahlen muss es der Kunde

Wenn sich der Schuldner beharrlich und rechtlich formal korrekt weigert, ist das ohne Klage nicht der Fall. Und man sollte auch bedenken, dass untitulierte Forderungen faktisch gar nicht an Inkassodienstleister abzugeben sind, respektive vielleicht zu 10% des Nominalbetrages - nicht zuletzt genau deswegen.

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geheim007b  05.02.2022, 18:33
@FordPrefect
Ja - aber das ist eine Bringschuld des Gläubigers.

nein, nicht über das normale maß hinaus. 2 Mahnungen reichen vollkommen, es ist nicht Aufgabe eines Gläubigers Schuldnern hinterher zu rennen. Konzerne die eine eigene Inkassoabteilung haben können es intern günstiger abbilden, ein kleinunternehmen aber nicht. Der Fragesteller ist kein Konzern, er hat also jedes Recht ein Inkassobüro in anspruch zu nehmen.

Wenn sich der Schuldner beharrlich und rechtlich formal korrekt weigert, ist das ohne Klage nicht der Fall.

Mein Inkassobüro hat mir auch schon mehrere Verfahren für die Zahlungsklage an einen Anwalt übergeben, der die Klage durch gemacht hat, danach hat wieder das Inkasso übernommen. Genau dass was ich von einem Inkassobüro erwarte. Ich würde es nicht mehr ohne machen, viel zu Zeitaufwändig. Ich hab nen job, und der ist nicht sich mit Schuldnern rumzuärgern

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FordPrefect  05.02.2022, 18:37
@geheim007b
es ist nicht Aufgabe eines Gläubigers Schuldnern hinterher zu rennen.

Aber selbstverständlich ist es das.

Konzerne die eine eigene Inkassoabteilung haben können es intern günstiger abbilden

Aber nicht durchsetzen. Siehe Rechtsprechung.

Der Fragesteller ist kein Konzern, er hat also jedes Recht ein Inkassobüro in anspruch zu nehmen.

Das ist möglich. Macht es aber nicht besser.

Mein Inkassobüro

Wir haben in 25 Jahren Betriebsdauer noch nie ein Inkasso beauftragt - allenfalls einen Anwalt. Ich halte Inkassobüros für legalen Betrug, und würde mich nie dazu durchringen, so eine Bude damit zu beauftragen, einem Schuldner (und sei er noch so hartnäckig) mit überzogenen und zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Fantasiepositionen noch weiter in die Miesen zu treiben. Der gesetzgeber müsst ehier längst einen Riegel vorlegen, und die abzurechnenden Positionen mindestens einem detaillierten Gebührenkatalog unterwerfen. Nur - dann würde sich das für 99% der Buden überhaupt nicht mehr lohnen. Gut so.

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geheim007b  05.02.2022, 20:41
@FordPrefect
Aber selbstverständlich ist es das.

nur im Geschäftsüblichen rahmen. Nach 2 Mahnungen hat man seine Schuldigkeit getan.

Aber nicht durchsetzen. Siehe Rechtsprechung.

Konzerne nicht.... die Inkassokosten wurden bei meinen Fällen allesammt anerkannt, auch in Zahlungsklagen (wobei das allesamt Versäumnisurteile waren). Es gibt nicht nur Konzerne

Das ist möglich. Macht es aber nicht besser.

Für den Unternehmer schon. Selbst im Negativfall wenn man die Inkassokosten dann selbst tragen muss ist es günstiger das an das Inkassobüro zu zahlen als zig Stunden selbst damit zu verschwenden. Das kann man machen wenn man keine Aufträge hat, ansonsten sollte man lieber seinen Job machen. Bringt mehr.

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Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist die beste Lösung.

Du kannst die Forderung unter Umständen natürlich an ein Inkassounternehmen verkaufen, allerdings haben die saftige Abschläge.

Du solltest erstmal einen Mahnbescheid beantragen, nutzt das nichts, musst du klagen.

Das wird dir auf dem Gericht alles erklärt, ist kein Hexenwerk.

valllae 
Fragesteller
 04.02.2022, 16:58

Okay, danke.

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