Umsatzsteuer als Kleinunternehmer im Onlinehandel?
Hallo,
folgendes Anliegen:
Ich Handel auf Amazon mit paar Artikeln. Ich bin noch ein Kleinunternehmer, dieses Jahr gegründet, nach allen Vorschriften und habe auch die KU, also keine UST ausführen, ausgewählt.
Da Amazon kein deutschen Sitz hat, stelle ich mir nun trotzdem die Frage ob ich eine UST Voranmeldung machen muss. Reverse Charge Verfahren etc. habe ich schon mal gehört kann aber nicht viel damit anfangen.
Ich bitte nur Leute zu antworten die wirklich einen Plan davon haben und es auch gut begründen können.
Danke im Vorraus
2 Antworten
Auch wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (auf deren Anwendung also nicht verzichtet), ist verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Hier wären dann ggf. die Amazon-Gebühren anzugeben und zu versteuern.
Der entsprechende Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz wurde vor kurzer Zeit geändert, so dass durchaus damit zu rechnen ist, dass vierteiljährlich Voranmeldungen abzugeben sind:
https://www.buhl.de/steuernsparen/kleinunternehmer-ab-jetzt-ust-voranmeldung/
Amazon stellt für die Gebühren eine Rechnung im Seller-Central zum Download zur Verfügung:
https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/seller-fee-invoices
Download ist etwas schwierig, da sich ein Popup öffnet bzw. bei Nutzung eines Popup-Blockers nichts passiert oder nur eine Fehlermeldung kommt.
Eine USt-ID ist hinterlegt?
eine Frage hätte ich noch, hast du einen Link zu einem Tutorial mit ausfüllt Anleitung? Ist ja ein wenig kompliziert wenn man das alles selbst machen will
Damit kann ich leider nicht dienen. Eigentlich dürften es aber auch nur 2 Zahlen sein, die bei Elster einzutragen sind.
Du kannst eh nicht dauerhaft als Kleinunternehmer ernsthaft Handel treiben, die Grenze von 17500 Euro Umsatz haste ja ruckzuck erreicht. Warum nicht gleich USt. abführen?
Hi,
danke erstmal für die Antwort, hilft mir leider nicht weiter.
kurze Erklärung warum ich es so gemacht habe ist:
- ich habe nicht bedacht das Amazon nicht in Deutschland sitzt.
- es soll nur eine vorübergehende Lösung für ein Jahr maximal sein, falls es gut läuft würde ich eine neue Firma gründen mit richtiger Gesellschaftsform.
Erstmal danke für die Antwort.
Bist du dir sicher dass diese trotz Gründungsjahr nur jährlich abzugeben ist?
Und muss ich dann also, alle meine Amazon Gebühren für jeden verkauften Artikel etc. *0,19 rechnen und diese an das Finanzamt abführen?