OnlyFans Umsatzsteuer zahlen oder §13b?

1 Antwort

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers greift ja nur wenn zwei Unternehmer zusammen Geschäfte machen. Deine Kundschaft sind aber doch die 'Fans', wenn ich das richtig verstanden habe. Die zahlen die Umsatzsteuer an Dich, Du musst sie an das Finanzamt abführen.

Auszahlen ist übrigens meiner Meinung nach überhaupt kein geeigneter Begriff für vereinnahmen!

lilliproton 
Fragesteller
 13.05.2020, 21:34

Aber sind wir (OnlyFans und Ich) nicht 2 Unternehmer?

Es ist nicht meine Kundschaft, sondern die von OnlyFans die mir folgen. Die zahlen mir nichts, sondern alles geht an OnlyFans. Alle Fans kommen aus verschiedenen Staaten, zahlen also auch keine Umsatzsteuer.

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Helefant  13.05.2020, 21:44
@lilliproton

Im englischen Wikipedia-Artikel zu OnlyFans heißt es: [OnlyFans] allows content creators to receive funding directly from their fans. Dass Du eine Leistung an OnlyFans erbringst und die Plattform diese Leistung dann weiterverkauft kann ich jetzt hier nicht erkennen.

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Helefant  14.05.2020, 00:10
@lilliproton

Glaub ich Dir nicht. Musst aber Du wissen!

Wieso spricht man überhaupt von Fans, wenn sie eine Leistung des Portals in Anspruch nehmen, statt einer Leistung von Dir? Das Portal ist doch nur Vermittler, oder?

Ok, Du siehst das anders.

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