Wie funktioniert das jetzt bei Onlyfans 2023 mit der Umsatzsteuer?

3 Antworten

Mein letzter Stand war, dass der EuGH zu Onlyfans entschieden hat, dass die Abo-Gebühr eine Leistung von OnlyFans an den Endverbraucher ist, die sonstigen Zahlungen für Videos oder die "Spenden" direkt dem Creator zugerechnet werden.

Wenn sich an dieser Gestaltung etwas geändert hat, z.B. das OnlyFans jetzt mehr Einfluss hat, oder größerer Provisionen von den Direktzahlungen einbehält, dann wäre die Leistung bei OnlyFans zu versteuern.

Der Content Creater hat aber immer noch Einnahmen aus der B2B tätig mit OnlyFans. B2B bei elektronischer Erbringung der Leistung führt dazu, dass der Empfänger sowohl Vorsteuerabzug als auch Pflicht zur Versteuerung hat.

Woher ich das weiß:Recherche
Content Creator sind ab 2023 Mitte nicht mehr verplflichtet Umsatzsteuer abzuführen, da dies Onlyfans irgendwie wie auch immer selber macht.

Wäre mir neu, für die Steuererklärungen ist der Steuerbürger/Unternehmer zuständig nicht Onlyfans oder sonst wer

Was soll ich denn dem FA sagen, ja onlyfans zahlt halt die UST oder wie.?

Wenn deine Leistung steuerfrei ist, weil bspw. OF als Leistungsempfänger mit Sitz im Drittland ist, so teilst du deine Steuerfreien Umsätze dem FA mittels UStVA oder/und Erklärung mit

Klingt bisschen blöd?

Nein, so wie du es erzählst, klingt es falsch.

Kennt sich jemand aus was ich beachten muss ?

Steuerberater, gibt sogar welche die haben sich explizit auf Content Creator spezialisiert.

Oder muss ich wirklich nix machen ?

Doch musst du.

Deine Steuererklärung und Voranmeldung zu den gesetzlichen Abgabeterminen abgeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Was willst Du da dem Finanzamt viel sagen? Steuererklärungen sind per Elster abzugeben, nicht per Gespräch.

Du trägst Deine Umsätze einfach ordnungsgemäß bei den nicht steuerbaren Umsätzen ein.