Muss man Umsatzsteuer bezahlen, wenn man etwas mit 19% Mwst. kauft und es weiterverkauft?
Ich habe ein Kleingewerbe eröffnet, mein Umsatzziel waren ca. 20.000€ für dieses Jahr. Die habe ich jetzt schon voll nach zwei Monaten 😅
Ich war bei einem Steuerberater, aber ich glaube der haf nicht verstanden was ich eigentlich mache.
Wenn ich ein gefragtes Produkt kaufe, welches immer ausverkauft ist, um dieses teurer weiterzuverkaufen, dann habe ich bei m Einkauf 19% Mwst bezahlt.
Der Steuerberater meinte, dass ich bei weiterverkauf trotzdem Ust bezahlen müsse.
Ist es so?
Wer macht denn Deine Buchhaltung?
Die mache ich selbst
Dann lass aber unbedingt den Steuerberater drüberschauen.
Hab mal die Buchhaltung eines Kleinbetriebes in Ordnung bringen sollten: Nur Chaos, fehlende Belege .. katastrophal!
Ich habe Lexoffice und mein Steuerberater hat Zugang darauf. Jeder kleine Beleg wird hochgeladen.
5 Antworten
Du bezahlst die USt beim Einkauf, aber nicht, wenn Du Produkte verkaufst. Die USt. bezahlt in diesem Fall der Verbraucher, gleichzeitig kannst Du die Ust als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Danke, das war mir bekannt. Er meinte aber, dass mein Gewinn dann weniger wäre. Das macht doch gar keinen Sinn, oder? Wie du sagst, ich bezahle die Steuer beim Einkauf, der Kunde bezahlt sie mir beim Verkauf.
Die habe ich jetzt schon voll nach zwei Monaten
Also hast Du im April angefangen.
Du bist von einem Umsatz von 20.000 ausgegangen. Bei Beginn während des Kalenderjahres ist der voraussichtliche Umsatz in einen Jahresumsatz umzurechnen.
20.000 / 9 * 12 = 26.666. Du darfst also die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden. Damit musst Du von Deinen Kunden Umsatzsteuer verlangen und ans Finanzamt weiterleiten. Die von Dir beim Erwerb bezahlte Umsatzsteuer kannst Du gegenrechnen.
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass Du Bruttobeträge in Rechnung gestellt hast. Du musst also die Steuer rausrechnen.
Aber die bezahlte Umsatzsteuer beim Einkauf darf ich trotzdem gegenrechnen?
Beim Weiterverkaufen musst Du in Deinen Rechnungen angeben, dass 19% Umsatzsteuer enthalten sind.
Von der Umsatzsteuer Deiner Verkäufe, darfst Du dann die gesamte Umsatzsteuer aus Deinen Einkäufen abziehen.
Das was übrig bleibt musst Du dann ans Finanzamt überweisen.
Je nach dem, was für Umsätze Du hast, musst Du das entweder quartalsweise oder monatlich machen. (Bei recht kleinen Umsätzen würde es auch einmal im Jahr reichen.)
Wenn Es bei Dir wirklich weiterhin so gut läuft, wirst Du wohl diese Abrechnung monatlich machen müssen.
Also ich frag mich, warum sich ausgerechnet immer gerade diejenigen selbstständig machen müssen, die so überhaupt keine kaufmännischen Kenntnisse haben!
Es gibt ganz brauchbare Kurse von der IHK für Leute wie Dich.
"Also ich frag mich, warum sich ausgerechnet immer gerade diejenigen selbstständig machen müssen, die so überhaupt keine kaufmännischen Kenntnisse haben!"
Weil ich eine Frage zu dem Thema habe habe ich gar keine Ahnung? Das ist deine Schlussfolgerung?
Naja, wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, ist Basiswissen, was man in jeder kaufmännischen Ausbildung spätestens im 2. Lehrjahr lernt. Wer dieses Prinzip nicht kennt, hat also zumindest keinen Beruf in diesem Bereich erlernt. Und da das auch sehr wahrscheinlich Thema in so ziemlich jedem Existenzgründungsseminar im Bereich Steuern, Buchführung und anderer rechtlicher Grundlagen sein dürfte, liegt der Schluss nahe, dass auch so eins noch nicht besucht wurde...
Das mit der Ust war mir völlig klar, darum ging es in meiner Frage nicht. Auch wenn ich die Frage etwas seltsam formuliert habe.
War aber schon so formuliert, dass man auf diese Idee kommen konnte.
Naja, hab eben beruflich damit zu tun.
Wie ich in meiner Anfrage schon erwähnt hatte, mussten wir mal ein schlimmes Chaos "aufräumen", eben fast nur fehlende Belege, ordentliche Ablage Fehlanzeige usw. Das Einzig gute war, dass wir wenigstens die Bankauszüge hinterher von der Bank bekamen. Alles Andere war äußerst mühsam. So nen Fall brauch ich echt nicht nochmal.
Wenn ein Unternehmen etwas einkauft, darf es am Monatsende dafür die Mehrwertsteuer beim Finanzamt "zurückholen".
Wenn ein Unternehmen aber etwas VERkauft, muss es am Monatsende die Mehrwertsteuer dafür an das Finanzamt überweisen.
Beides wird am Monatsende miteinander verrechnet.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wenn man unterhalb gewisser Grenzen bei Umsatz und Gewinn bleibt, KANN man sich dafür entscheiden, auf diese monatliche "Abrechnung" zu verzichten. In diesem Fall muss man für Verkäufe keine Umsatzsteuer abführen. Allerdings darf man dann für Einkäufe auch keine Umsatzsteuer zurückholen.
Diese Grenze wird er schon überschritten haben, daher leider nicht mehr möglich.
Wenn er in zwei Monaten schon bei 20.000€ Umsatz liegt, was denkst Du wo der Ende des Jahres ist. Doch locker über 50.000€. Dann ist nichts mehr mit Kleinunternehmerregelung.
Ja damit beschäftige ich mich aktuell. Entweder mein Unternehmen wächst eben und ist kein Kleinunternehmen mehr, oder meine Freundin gründet auch ein Unternehmen 😅 Mal schauen. Hab alle Zeit der Welt, keine Schulden gemacht, keinen Laden gemietet, keine Einrichtung gekauft.
Die aktuelle Grenze liegt bei 22.000 Euro Jahresumsatz, aber das nur am Rande :). Und die Umsätze liegen doch aktuell noch nicht bei 20.000 Euro, oder? Laut Frage ist das das Jahresziel. Und damit wäre die Kleinunternehmerregelung noch möglich.
Wobei die eigentlich nur dann sinnvoll ist, wenn man über den geringeren Rechnungsbetrag für Endverbraucher durch Wegfall der Umsatzsteuer einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz hat, gleichzeitig aber das Gewerbe eigentlich auf Dauer nur im Nebenerwerb und somit auch dauerhaft unter dieser Umsatzgrenze betreiben will. Ansonsten macht man sich potentiell das Leben echt schwer in dem Moment, wo man die Grenze überschreitet und entweder auf eigene Kappe auch noch nachträglich Umsatzsteuer abführen muss, die man nie eingenommen hat, oder bei den Kunden darum betteln muss, diese nachträglich noch zu berechnen.
Wenn die Chancen also gut stehen, dass man die Grenze recht schnell überschreitet und man somit dieses Gewerbe hauptberuflich betreibt, würde ich eher dazu raten, direkt auch Umsatzsteuer zu berechnen und Vorsteuer abzuziehen.
tanztrainer1 hat ja offenbar erst im April begonnen. 20.000 * 12 / 9 = 26.666. Da ist keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich.
Da verwechselst Du mich jetzt. Genau das war auch meine Überlegung.
Die Einnahmen hatte hyperactiveman. (Auf meinem Handy ist das auch oft ziemlich unübersichtlich, da verwechsle ich auch leicht mal etwas.)
Ist kein Problem.
Hab leider derzeit nur ein Handy mit relativ kleinem Display. Manchmal, wenn ich etwa recherchieren will, klappt das nicht immer, bezüglich des zu geringen Speichers.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung des UStG nutzt, kaufst und verkaufst du immer zu Bruttobeträgen. Du führst keine Umsatzsteuer ab und darfst keine Vorsteuer abziehen.
Unterm Strich bleibt mit dieser Regelung aber mehr bei dir hängen als beim Vorsteuerabzug. Einfaches Beispiel: Artikel, der für 100 € netto eingekauft und für 200 € netto verkauft wird.
Unternehmer: 200 € - 100 € = 100 € Deckungsbeitrag
Kleinunternehmer: 238 € - 119 € = 119 € Deckungsbeitrag
Und was macht man wenn man bereits verkauft hat ohne Ust auf der Rechnung?