Wie berechnet man weiterverkaufte Waren als, von der Umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer, richtig an den Kunden (der sie wiederum weiterberechnet)?
Konkret:
Kleinunternehmer A gibt im Auftrag von Unternehmer B Auftrag an Druckerei. Drucksache wird von A bezahlt inkl. Mwst. Sollte A den Brutto- oder den Nettobetrag berechnen?
3 Antworten
Das ist einfach, der der MwSt-berechtigt ist berechnet sie, der Käufer bezahlt den Preis inklusive MwSt. Er verkauft zu seinem Verkaufspreis und der Käufer bezahlt den verlangten Verkaufspreis. Wenn der Zwischenhändler Umsatzsteuer bereit ist, muss er die MwSt bezahlen und die Ware ohne MwSt weiter verkaufen, wo ist das Problem?
Als Kleinunternehmer, musst Du wie andere auch, die MwSt mit bezahlen, kannst sie aber nicht als Vorsteuer geltend machen und musst auch keine MwSt dem Kunden berechnen und hast dadurch einen "Marktvorteil", weil Du um die MwSt billiger anbieten kannst. Das ist der einzige Vorteil an der Kleinunternehmerregelung. (Sie lohnt sich im B2B-Geschäft nicht wirklich)
A berechnet den Bruttobetrag, darf hierbei aber wie üblich die MwSt nicht in der Rechnung ausweisen. Das bedeutet, B kann keinen Vorsteuerabzug geletend machen.
Somit stellt sich die Frage, warum dies so gehandhabt wird. Für B wäre es besser, wenn er die Rechnung von der Druckerei direkt bekommt, dann kann er die Vorsteuer abziehen.
Der Kleinunternehmer berechnet an B ganz regulär den Bruttobetrag und vermerkt auf seiner Rechnung den §-19-Hinweis.
Für B bedeutet dies, daß er aus der Rechnung von A keine Vorsteuer geltend machen kann.
Wenn der Mwst-berichtigte den Kaufpreis in netto-brutto abrechnet zu Ungunsten des Käufers, kann doch der Kunde wenn er vorsteuerabzugsberüchtigt ist, die Differenz nicht geltend machen, oder?
Mit anderen Worten, könntest du das bitte noch mal verständlich ausdrücken?