Umsatzsteuer Voranmeldung trotz Kleingewerbe?
Hey, ich habe im November 2021 mein Kleingewerbe angemeldet und gestern kam dann Post vom finanzamt, dass ich eine Umsatzsteuer voranmeldung für 2022 abgeben muss. Dabei muss man doch keine abgeben wenn man als Kleingewerbe angemeldet ist.
ich hoffe irgendwer kann mir da helfen
4 Antworten
Ein 'Kleingewerbe' gibt es weder gewerbe- noch steuerrechtlich. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz, die dich aber nicht generell davon entbindet, Umstzatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abzugeben, wenn diese vom Finanzamt angefordert werden. Schließlich muss das Finanzamt eine Möglichkeit haben, um überprüfen zu können, ob die Freigrenze überschritten wurde.
Du musst beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung beantragen. Ohne die bist Du umsatzsteuerpflichtig mit entsprechenden Pflichten.
Du musst Dein Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung ($19 UStG) anmelden. Das entbindet generell von der Umsatzsteuerpflicht. Du darfst dann weder Umsatzsteuer berechnen noch Vorsteuer geltend machen. In Rechnungen muss auf Umsatzsteuerfreiheit nach §19 UStG hingewiesen werden.
Dabei muss man doch keine abgeben wenn man als Kleingewerbe angemeldet ist.
Das Finanzamt kann dennoch die Abgabe fordern - selbst wenn der Beleg am Ende einen Null-Betrag ausweist.