Umsatzsteuer Voranmeldung trotz Kleingewerbe?

4 Antworten

Ein 'Kleingewerbe' gibt es weder gewerbe- noch steuerrechtlich. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz, die dich aber nicht generell davon entbindet, Umstzatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abzugeben, wenn diese vom Finanzamt angefordert werden. Schließlich muss das Finanzamt eine Möglichkeit haben, um überprüfen zu können, ob die Freigrenze überschritten wurde.

Du musst beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung beantragen. Ohne die bist Du umsatzsteuerpflichtig mit entsprechenden Pflichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst Dein Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung ($19 UStG) anmelden. Das entbindet generell von der Umsatzsteuerpflicht. Du darfst dann weder Umsatzsteuer berechnen noch Vorsteuer geltend machen. In Rechnungen muss auf Umsatzsteuerfreiheit nach §19 UStG hingewiesen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dabei muss man doch keine abgeben wenn man als Kleingewerbe angemeldet ist.

Das Finanzamt kann dennoch die Abgabe fordern - selbst wenn der Beleg am Ende einen Null-Betrag ausweist.