Meinung des Tages: Kommt bald das Aus für das "Begleitete Trinken"? Wie denkt Ihr darüber?

"Begleitetes Trinken" ist vermutlich nicht jedem ein Begriff, doch tatsächlich wird das seit 1952 im Jugendschutzgesetz geregelt. Geht es nach dem Bundesgesundheitsminister, soll diese Regelung aber bald abgeschafft werden..

Das ist "begleitetes Trinken"

Im Jugendschutzgesetz wird seit 1952 im Paragraf 9, Absatz 2, das "begleitete Trinken" geregelt. Jugendliche dürfen laut diesem Paragrafen bereits ab dem Alter von 14 Jahren trinken - Bier, Wein und Sekt - wenn sie dabei von ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten begleitet werden. Das gilt sowohl für den Konsum der Getränke innerhalb von Gaststätten als auch in der Öffentlichkeit. Das Ziel: Die Minderjährigen sollen Alkohol in einem kontrollierten Umfeld kennenlernen, sodass ein bewusster Umgang erlernt und Exzesse verhindert werden können.

Risiken des Alkoholkonsums

Dass der Konsum von Alkohol mit vielen Risiken einhergeht, dürfte allgemein bekannt sein. Allerdings reagieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene noch empfindlicher auf Alkohol. Der Grund dafür liegt in der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung ihrer Organe und Gehirne. Bis zum Alter von circa 21 Jahren gibt es beispielsweise im Gehirn noch "Umbauprozesse", die bereits durch die kleinste Menge an Alkohol gestört werden können. Es kann zu erheblichen Schäden kommen.

Wer sich für und wer sich gegen die Abschaffung ausspricht

Dieses Risiko sieht auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, ihm schließen sich die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen an - denn sie alle wollen das "begleitete Trinken" abschaffen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin (Judith Gerlach, CSU), ebenso wie die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Cyborra (SPD) unterstützen das Vorhaben. Der Deutsche Brauer-Bund und die Krankenkasse DAK begrüßen die Debatte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, äußerte der DPA gegenüber Zweifel an der Debatte um die Abschaffung. So erklärte er, dass kein Teenager dadurch zum Alkoholiker würde, wenn er das erste Mal einen Schluck Bier seines Vaters probiere. Das Konzept des "begleiteten Trinkens" im elterlichen geschützten Umfeld und die damit einhergehende Aufklärung habe sich bewährt. Auch das Gaststätten-Gewerbe kritisierte das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass dieser "kontrollierte Rahmen" des "begleiteten Trinkens" riskantem Alkoholkonsum vorbeugt?
  • Sollte generell Alkohol an das biologische Alter - wie etwa "Hirnreifung" - angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich finde das "begleitete Trinken" gehört abgeschafft, da...

Ich bin eigentlich gegen den Eingriff des Staates in persönlichen und familiären Dingen. Allerdings ist mittlerweile bekannt, und vermutlich mehr als 1952, dass Alkohol schädlich ist. Erst recht sollte man so junge Menschen nicht dabei begleiten, sich an das Alkoholtrinken in Gesellschaft zu gewöhnen. Wer sich das Gesetz damals ausgedacht hat, muss selbst betrunken gewesen sein; aus heutiger Sicht. ;-)

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In keiner Ausbildung sind "Verkaufstricks" Bestandteil des Lehrplans. Zumal es ja viele verschiedene kaufmännische Ausbildung als Industriekaufmann würdest Du mit Verkaufstricks, die im Einzelhandel vielleicht effektiv sein mögen, nicht viel anfangen. Die für Deine Branche passenden Tricks wirst Du von erfahrenen Mitarbeitern lernen.

In allen Branchen ist aber der Haupt-Verkaufs"trick", dem Kunden den Nutzen des Produktes für ihn zu vermitteln, statt ihn mit Eigenschaften, die für ihn möglicherweise gar nicht relevant sind, zu überwältigen.

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Wo kein Kläger, da kein Richter. Soll heißen, wenn Du nicht angezeigt wurdest, gab es keinen Richter, der Dich hätte verurteilen können. Somit hast Du nichts zu befürchten.

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Ohne Details zu kennen, halte ich es für eine reine Fleißarbeit per Telefon. Google kannst Du dazu nutzen, potenzielle Abnehmer zu finden. Wenn die Produkte/Rohstoffe langfristig verfügbar sind, ist eine Website ohne großen Aufwand pflegbar.

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Du sagst selbst, dass bei Übergabe alles in Ordnung war. Der Verkäufer ist nur haftbar zu machen, wenn Du ihm beweisen kannst, dass er vorsätzlich einen Mangel verschwiegen hat. Den Gutachter zahlst Du vorab, und kannst es im "Erfolgsfall" vom Verkäufer zurückverlangen. Z. B. also Begutachtung des verwendeten Öls etc. Ansonsten ist es einfach ein unglücklicher Zufall.

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Ebay Kleinanzeigen Käufer droht mir. was tun?

Also vor etwa zwei Wochen habe ich "etwas" auf Ebay Kleinanzeigen gestellt und habe am Montag eine Nachricht von dem Käufer bekommen dass er dieses "etwas" gerne kaufen würde. Nun hat der Käufer einen Tag später (Dienstag) seinen Freund gebeten er solle das Geld überweisen und am selben Tag wurde mir mitgeteilt dass das Geld überwiesen wurde. Jedoch ist das Geld bis heute nicht angekommen und mir wurde gestern erstmal diese Nachricht geschrieben:

"Geld ist abgegangen und müsste heute auf ihrem Konto sein . Sie wollen doch nicht etwa Betrügen oder"

und

"Ich schicke ihnen heute noch den Kontoauszug als Beweis"

Ich antwortete mit:

"Gut dann warte ich auf den Kontoauszug. Als Betrüger lass ich mich nicht beleidigen, ich warte jetzt seit paar tagen und nichts ist da!"

Mir wurde dann der Kontoauszug zugesendet

Ich war gerade wieder bei der Bank und nichts ist da, Deshalb schrieb ich:

"Guten Morgen,

Ich war gerade bei der Bank und es ist nichts da gewesen. Das heißt ihr Freund müsste zur Bank und nachfragen wo sein Geld hingesendet wurde denn bei mir ist nichts angekommen oder wir warten halt bis Montag, denn wenn es dann nicht auf mein Konto überwiesen wurde muss ich es so leid es mir tut an wen anderes verkaufen. Das könnte entweder eine verzögerte Überweisung der Bank sein oder sie/ihr Freund haben es nicht bezahlt auf jedenfall lass ich mich nicht als Betrüger beleidigen, meinen Namen haben sie wenn er bei der Bank nachfragt.

Mit besten Grüße (name)"

Dann kam die Drohung mit einem komischen Smiley wieso auch immer:

"Guten Morgen

Wir müssen bis Montag warten weil Wochenende wird nix passieren. Falls es Montag immer noch nicht drauf ist sage ich mein Freund bescheid und er wird nochmal zur Bank müssen und fragen was da los ist . Andernfalls zieht er seine Dienstkleidung an 😁"

Jetzt würde ich gerne wissen, was würdet ihr in meinem Fall tun wenn am Montag nichts auf meinem Konto ist. Würdet ihr weiter antworten? einen Anwalt anschalten? oder einfach blockieren?

Ich bedanke mich im voraus, und wünsche euch ein schönes Wochenende✌️

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Ignorieren, und Konto beobachten. Solange kein Geld eingetroffen ist, ist jede Kommunikation verschwendete Lebenszeit.

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Das ist ein deutsches Problem. Alles geht noch besser. Deshalb kann man keine 5 Sterne vergeben. Was sollte man dann für ein besseres Produkt vergeben? Bei 3 Sternen nehme ich aber an, dass derjenige möglicherweise nicht wusste, ob 4/5 Sterne gut ist, oder 1/2.

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Ein Graubereich, weil es auf Details ankommt. Leider machst Du nicht mehr Angaben, um Konsequenzen abzuschätzen. Das Problem wird vermutlich sein, dass Ihr jetzt zwei Zusagen gemacht habt. Wenn nicht, wäre zu überlegen, ob die Differenz tatsächlich Sinn macht, einen Prozess, bei dessen Niederlage Anwalts- und Gerichtskosten hinzukommen.

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Selbstverständlich kann er seine Produkte in Deutschland verkaufen - unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regeln. Als in der Türkei ansässiger Unternehmer hat er sogar vereinfachten Zugang zum EU-Markt. Er kann selbst verkaufen auf Plattformen wie amazon, eBay, Kaufland, etc. und/oder per eigenem Online-Shop und/oder über andere Händler.

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Du kannst Dich äußern, Du kannst es sein lassen und abwarten. Ohne weitere Informationen kann man aber auch keine vernünftige Antwort geben.

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Du musst beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung beantragen. Ohne die bist Du umsatzsteuerpflichtig mit entsprechenden Pflichten.

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Ich weiß nicht, wie lange Du schon auf Antwort vom Händler wartest, aber bedenke, dass das Weihnachtsgeschäft Verzögerungen mit sich bringt. Wenn Du einen falschen Artikel bekommen hast - das ergibt sich aus der Art des Artikels, nicht aus dem Preis anderer Händler - dann reklamiere erst beim Händler, und bestehe auf die Nachbesserung oder auf Ersatz. In dem Fall wäre die Rücksendung kostenlos für Dich. Nimmst Du allerdings Dein Widerrufsrecht in Anspruch, dann gehen die Rücksendekosten auf Dich. Gib dem Händler angemessen Gelegenheit, auf Deine Anfragen zu reagieren; wegen des Wochenendes bis Montag. Ich nehme an, er versendet selbst. Wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, öffnest Du einen A-bis-Z-Garantiefall in Deinem Amazon-Konto, und erkläre, dass Du einen falschen Artikel bekommen hast, und der Verkäufer nicht reagiert. Dann läuft es von allein.

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Die Polizei ist der einzige, der Euch vor Schlimmerem bewahren kann. Also, arbeite so gut es geht, zusammen. Dann hast Du nichts zu befürchten.

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Was alle Brasilianer vereint, ist, Reis und Bohnen zu essen; immer und überall. Gläubigkeit und eine gewisse Misstrauen allem Fremden gegenüber. Ansonsten ist Brasilien das fünftgrößte Land der Welt und ein Schmelztiegel der Ethnien mit ihren Traditionen und Erfahrungen. Mehr und deutlich erkennbarer als in den USA.

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Diese Frage höre ich fast jeden Tag. Meine Antwort: Sicher kannst Du mit 250 Euro Geld bei amazon verdienen. Aber zum Leben wird es nicht reichen. Wenn diese Frage Sinn machen soll, müsstest Du ein Ziel definieren; z. B. den Gewinn, den Du erzielen willst. Bei 250 Euro bleiben im Idealfall 20 bis 50 Euro vor Steuern übrig. Nach Zahlung der Kosten für den Steuerberater 0, um es mal hart auszudrücken. Weiters funktioniert es auch nur, wenn Du ein paar Skills mitbringst.

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Family Style & Fashion würde mir spontan einfallen. Mit etwas mehr Zeit gibt es sicher besser Möglichkeit. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass Deine Produktbrandbreite sehr groß ist. Ich sehe außerdem problembeladene Kategorien. Wie z. B. Bekleidung mit hohen Rücksenderaten, was hohe Kosten verursacht. Spielzeug mit Elektronik kann hohe Mangelraten haben. Darüber hinaus ist die Registrierung für Elektronikprodukte incl. der Recyclingkosten nicht unerheblich.

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