Rechtslage bei einem gebraucht Fahrzeug?

holgerholger  12.06.2023, 20:49

Hast du beim Anschauen den Ölstand überprüft? Ging die öldruckkontrolle beim Einschalten der Zündung? Hat sie während der FAhrt aufgeleuchtet?

Julian255 
Fragesteller
 12.06.2023, 21:19

Ja Ölstand hatte ich vor und nach der Probefahrt geprüft und war i.O.
Öldruckkontrolleuchte gibt es bei dem Motorrad nicht, so viel ich weiß.

2 Antworten

Du sagst selbst, dass bei Übergabe alles in Ordnung war. Der Verkäufer ist nur haftbar zu machen, wenn Du ihm beweisen kannst, dass er vorsätzlich einen Mangel verschwiegen hat. Den Gutachter zahlst Du vorab, und kannst es im "Erfolgsfall" vom Verkäufer zurückverlangen. Z. B. also Begutachtung des verwendeten Öls etc. Ansonsten ist es einfach ein unglücklicher Zufall.

Echt jetzt?

Das ist ein Mangel, der dem Verkäufer sicherlich bekannt war und weswegen er das Fahrzeug verkauft hat. Gerade ein Verkäufer, der "sachkundig" an seinen eigenen Fahrzeugen herumschraubt, sollte wissen, dass so ein Schaden nicht innerhalb von 20 km auftritt.

Du wirst das natürlich erst einmal nachweisen müssen. Deshalb wäre z. B. eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich. Ohne wrd sich das für dich wahrscheinlich nicht lohnen.

Das ist teures Lehrgeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung