Aufsichtsbehörde von Kleingewerbe für Impressum?

1 Antwort

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Gewerbetreibende, die eine Tätigkeit ausüben, für die sie eine besondere Erlaubnis brauchen, im Impressum die Aufsichtsbehörde anführen. das ist die Behörde, die diese Erlaubnis erteilt hat. Für CAD- und 3D-Druck-Dienstleistungen brauchst du aber keine besondere Erlaubnis. Deshalb musst du da nichts angeben.

Und wenn du keine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hast, gibst du auch keine an.

Du musst halt alle einzelnen Punkte des § 5 TMG daraufhin prüfen, ob sie für dich zutreffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung