Einkommenssteuererklärung für Kleingewerbe?

3 Antworten

In dieser musste ich auch meine gewerblichen Einkünfte angeben (Anlage G, Einnahmenüberschussrechnung).

Das stimmt.

Muss ich für mein Kleingewerbe nun erneut eine separate Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben? Das wäre ja doppelt und sehr aufwändig dies nun erneut für das Kleingewerbe zu machen.

Nein. Du gibst nur eine Einkommensteuererklärung ab, die alle deine Einkünfte (Lohneinkünfte, gewerbliche Einkünfte...) umfasst.

Und da du die Anlage Einnahmenüberschussrechnung und Anlage G zur Einkommensteuererklärung da ja schon miteingereicht hast, hat sich das ja erledigt.

PS: Es gibt keine Kleingewerbe. Du hast ein Gewerbe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Das weiß ich jetzt auch nicht aber ich rate dir dringend dir nen guten Steuerberater zu suchen oder wenigstens die Steuerhilfe als Unterstützung dazu zu holen. Was z.Z. die werte aber unkundige Politik mit Gewerbetreibenden macht ist eh ein Unding, statt die Dinge einfacher zu machen wirds eher immer schlimmer. Neuestes was dich auch betrifft ist du musst ab 1.7. 24 nachweisen,dass du elektronische Rechnungen bekommen bzw. erstellen kannst sonst drohen irgwann Bußgelder.

Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, in der du alle Einkünft aus den sieben Einkunftsarten erklärst, eine davon sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb.