Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden (§ 3 Absatz 1 AO).

Der Staat verwendet dieses Geld, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Es werden zum Beispiel Straßen, Schulen, Sportanlagen, Krankenhäuser und vieles mehr gebaut. Mit den Steuern werden auch die Lehrerinnen, die Polizisten und alle anderen, die für den Staat arbeiten, bezahlt.

Zu den Steuern gehören u.a.

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Grunderwerbsteuer

...

bezahlen reiche leute auch steuern?

Natürlich.

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Du brauchst schon mindestens einen aktiven Betrieb (Ob das nun ein Gewerbe ist oder z.B. auch ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb etc. , ist unerheblich). Die Rechtsform ist unerheblich.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG sind:

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (BMF, Schreiben v. 15.6.2022, Tz. 20ff., dort auch zur Datenfernübertragung).
  • Betrieb darf max. 200.000 € Gewinn im maßgeblichen Jahr der Inanspruchnahme haben
  • Begünstigt ist die Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, dies kann neu oder gebraucht sein.
  • Es muss weiterhin die Absicht bestehen, das begünstigte Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (mind. 90% betriebliche Nutzung)
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Wenn eine Person 100k Einkünfte aus seinem EInzelunternehmen hat und 80k Verlust aus Vermietung, muss sie dann keine Gewerbesteuer zahlen

Die Gewerbesteuer fällt, wie der Name "GEWERBE" schon aussagt, auf den Gewerbeertrag (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) an.

Wenn der Gewerbeertrag also über 24.500 € liegt, wird Gewerbesteuer erhoben.

kann das nicht verrechnet werden?

Füt die Gewerbesteuer selbst nicht.

Was anderes gilt bei der Einkommensteuer (Da kann der Verlust aus der Vermietung u.U. mit den gewerblichen Einkünften verrechnet werden - Sodass dann das "zu versteuernde Einkommen" dahingehend gemindert wird und die Einkommensteuerlast ggf. geringer ausfällt).

Die Gewerbesteuer (sofern welche anfällt) wird dann auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).

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Das ist eine Frage der Gestaltung. Es kommt drauf an

Wenn Gesellschafter der Komplementär-GmbH nicht die KG selbst, sondern (wie meistens üblich) die Kommanditisten der KG sind, dann nicht.

Ist die KG aber vollständig oder zumindest mehrheitlich an der Komplementär-GmbH beteiligt, kann die GmbH als Organgesellschaft in die KG (Organträger) eingegliedert sein, da die KG aufgrund ihrer Gesellschafterstellung sicherstellen kann, dass ihr Wille auch in der GmbH durchgesetzt wird. 

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kann man dann ein Einzelunternehmen gründen und an das Einzelunternehmen verkaufen

Nein, in so einem Fall würdest du nur mit dir selbst Geschäfte ("In - sich - Geschäfte") machen.

Wäre auf der anderen Seite z.B. eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft (OHG, KG...), wäre es anders (Dies sind selbstständige "Rechtsgefüge").

um nochmal neu abzuschreiben vom akutellen Wert?

Bei deinem Vorschlag hättest du eine Einlage ins Betriebsvermögen (Der Einlagewert ist der Teilwert).

Die AfA - Bemessungsgrundlage wäre hier grds. der Teilwert ("Marktwert"). Aber hier gibt es mehrere Fallgruppen (je nach Höhe des Teilwerts sowie den fortgeführten Anschaffungskosten), auf die ich hier der Einfachheit halber nicht eingehe (Da sollte eher ein Steuerberater ran).

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2024

In 2024.

Hintergrund: § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG.

Sowohl die Fälligkeit für die USt 12/24 (am 10.01.2025) als auch der Zufluss (09.01.2025) liegen innerhalb der sogn. "kurzen Zeit".

Mit "kurze Zeit" ist ein Zeitraum von 10 Tagen um den Jahreswechsel herum gemeint (also vom 22.12. XXXXX bis zum 10.01.XXXX), siehe auch H 11 -Allgemeines - EStH unter dem Punkt "Kurze Zeit".

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Da gibt es so einige....

Bayern:

  • München
  • Passau
  • Regensburg
  • Dinkelsbühl
  • Nördlingen
  • Rothenburg o.d.T.
  • Berchtesgaden
  • Bad Hindelang (Kurort)
  • Garmisch - Partenkirchen (wenn man da in der Nähe ist, sollte man auf jeden Fall aber auch einen Abstecher ins Kloster Ettal machen!)
  • Würzburg
  • Lindau (Bodensee)

Baden - Württemberg:

  • Freiburg im Breisgau
  • Baden - Baden
  • Heidelberg
  • Die Bodenseeregion (Da gibt es einige schöne Städtchen, z.B. Überlingen, Meersburg...)
  • Konstanz
  • Tübingen
  • Donaueschingen

Rheinland-Pfalz:

  • Mainz
  • Koblenz
  • Speyer
  • Trier

Nordrhein-Westfalen:

  • Münster
  • Lemgo
  • Xanten
  • Soest
  • Paderborn
  • Düsseldorf
  • Köln
  • Moers
  • Haltern am See

Niedersachsen:

  • Lüneburg
  • Celle
  • Bad Pyrmont (Kurort)
  • Hameln
  • Hannover
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Göttingen
  • Goslar
  • Hann Münden

Hessen:

  • Marburg
  • Frankfurt am Main
  • Wiesbaden
  • Bad Homburg vor der Höhe

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Schwerin
  • Rostock
  • Waren (Müritz)
  • Ludwigslust
  • Stralsund
  • Greifswald
  • Wismar

Sachsen-Anhalt:

  • Wernigerode
  • Quedlinburg
  • Halle (Saale)

Sachsen:

  • Leipzig
  • Dresden
  • Bautzen
  • Görlitz

Thüringen:

  • Erfurt
  • Weimar
  • Gotha

Und natürlich darf Berlin nicht fehlen.

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Berchtesgaden ist nunmal schön

Urlaub muss nicht zwangsläufig am Meer stattfinden, sondern kann auch genauso gut in den Alpen oder in Form von Städtereisen sein (Jeder Mensch hat seine eigenen Vorlieben).

Ich mache (dieses Jahr wieder übrigens) bspw. gerne am Bodensee Urlaub und verbinde das auch mit Ausflügen in den bayerischen Alpen (Ällgäu, Garmisch-Partenkirchen...).

Das Meer (Nord-/Ostsee) kann ich dagegen nahezu jedes Wochenende sehen

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Binz auf Rügen ist auf jeden Fall keine schlechte Idee.

Ich persönlich bin was Urlaub angeht eher beim Bodensee/Alpen.

Nicht weil es dort zwangsläufig schlecht o.Ä. ist, aber eben weil viele der Orte an der Nord-/Ostsee (fast) jedes Wochenende Tagesausflüge bei mir sind und ich diese dadurch einfach häufiger sehe...

Andere schöne Orte wären

  • Lübecker Bucht (Travemünde, Timmendorf, Scharmützel, Haffkrug...)
  • Grömitz
  • Fehmarn (mit Südstrand)
  • Boltenhagen
  • Kühlungsborn
  • Warnemünde (Rostock)
  • Wismar (die Stadt)
  • Föhr/Amrum (Inseln)
  • Büsum
  • Husum
  • Sylt
  • Cuxhaven
  • St. Peter - Ording
  • ...
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Erstmal: Es ist nicht das Finanzamt, welches dein Konto sperrt, sondern die Bank.

Das Finanzamt hat in dem Fall dann wohl das Konto im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen gepfändet.

dürfen die das

Ja, die dürfen das Konto pfänden, wenn Steuerrückstände (offene Beträge) bestehen und (auch nach einer Zeit) nicht gezahlt werden...

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finanzamt macht soviele Selbständige kaputt

Quelle für diese Behauptung?

Wenn es dir darum geht, dass "zu viele Steuern" einbehalten werden: Wer entsprechend viel verdient, kann auch mehr abgeben.

könnte das Finanzamt und die ampel unter einer decke stecken?

Nein.

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