Lieber so als andersrum.
Mal abgesehen davon ist es mir nicht wert, meinen Job zu gefährden, nur um mehr Geld zu haben.
Lieber so als andersrum.
Mal abgesehen davon ist es mir nicht wert, meinen Job zu gefährden, nur um mehr Geld zu haben.
Nein.
Mit welchem Argument denn auch?
Statt mir was beizubringen, investieren sie ihre Zeit offenbar lieber damit an mir rumzukritisieren und subtile Spielchen zu spielen.
Erläutere das mal etwas genauer.
Ich war deswegen beim Ausbildungsleiter und was dabei raus kam: Die Ausbilderinnen hätten sich einstimmig ausgekotzt, dass ich ihre Anweisungen nicht umsetze und nicht vernünftig mit ihnen kommuniziere.
Da hättest du erstmal besser mit deinen Ausbilder(innen) sprechen sollen, sofern es so sein sollte, dass sie dich nur fertig machen wollen. So hast du nämlich nun gleich den ersten Schritt übersprungen.
Dann stellt sich mir aber auch die Frage, ob an deren Aussage auch was Wahres dran ist (Wenn ja, ist es auch normal, dass du kritisiert wirst) und du das einfach nicht abhaben kannst.
Ich nehme an, ihnen passt es nicht, dass ich sie beim Ausbildungsleiter "verpetzt" habe.
Ich glaube darüber wäre keiner begeistert.
Ich habe eine Rechnung einer Firma mit dem Sitz USA erhalten, auf der Rechnung ist jedoch die europäische OSS-VAT ID des Unternehmens sowie meine UST-ID drauf, ebenso der Hinweis auf Reverse Charge.
Okay.
Im übrigen Gemeinschaftsgebiet hört sich für mich aber nach Europa an und nicht Drittland.
Stimmt ja auch.
Nun zu meiner Frage: Stimmt das wirklich so und der Sitz des Unternehmens ist in dem Fall nicht relevant wenn eine europäische UST-ID angegeben ist?
Ich sehe das genauso wie der Steuerberater. Es mag ja sein, dass das leistende Unternehmen in den USA sitzt.
Wenn es aber unter seine europäischen UID agiert, dann ist er auch für den Umsatz als "europäischer Unternehmer" zu sehen.
Folglich wäre das eine sonstige Leistung eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers i.S.d. § 13b UStG.
Hat jemand von Euch schon mal erfolgreich die Homeoffice Pauschale bei der Steuererklärung angeben, obwohl man kein Homeoffice macht?
Um dann etwa im Zweifel das nachweisen zu müssen (was ich nicht könnte) und aufgrund bewusster Darlegung falscher Tatsachen (sprich Steuerhinterziehung) Probleme zu bekommen?
Nein, das ist es mir nicht wert.
Über die Steuererklärungen läuft ein Risikofilter. Wenn die Angaben also besonders hoch ausfallen oder unplausibel mit anderen Angaben sind, wird nachgefragt.
Ich möchte ehrlich gesagt keinen Job wo ich einfach sitze und herumtippe
Naja, aber genau daraus besteht das hauptsächlich:
Du sitzt überwiegend, denkst nach, tippst und guckst am PC und in die Akten.
Auch wenn du in der Betriebsprüfung sitzt: Du bist eher nur ab und an draußen unterwegs, meistens bist du auch im Büro (Die Buchführung hast du meist elektronisch vorliegen).
Als Beamter im Finanzamt zahlt man auch weniger Sozialabgaben und ist privat krankenversichert, was sich schon gut anhört.
Das stimmt. Wobei eine PV KV durchaus auch Nachteile birgt.
Meine Leistungsschwerpunkte im Abi sind übrigens Powi (Politik/Wirtschaft) und Englisch
Das trifft sich durchaus gut. Ein solides wirtschaftliches Verständnis schadet in ddm Job nicht.
Joa, nahezu täglich sogar.
Der Kontakt ist durchaus angenehm, entgegen vieler Mythen.
Kann man die Lohnsteuerklasse 5 verwenden, auch wenn man nicht verheiratet ist?
Nein, das geht nicht.
Das würde ich freiwillig auch nicht einfach mal eben so nehmen, weil in Stkl. 5 die Lohnsteuerbelastung ziemlich hoch ist.
Die Idee ist, wie so häufig, unsinnig.
Warum auch eigentlich?!
Ich finde das durchaus gut, weil das auch eine Entlastung der Bearbeiter in den Ämtern ist.
Um dann ein ganzes System dem Bach runtergehen zu lassen?
Nein.
wird die Bank sofort das Finanzamt darauf aufmerksam machen??
Nein, warum auch?
Mal abgesehen davon: Solange keine steuerpflichtigen Einkünfte (Lohn/Gehalt, Vermietung, Gewerbebetrieb etc.) vorliegen, ist es dem Finanzamt auch völlig egal, was du auf dem Konto bekommst.
Die Bank muss lediglich bei Einzahlungen aufs Konto von über 10.000€ nachfragen, woher das Geld kommt. Das hat aber wiederum auch nichtd mit dem Finanzamt zu tun, sondern mit dem Thema "Geldwäsche".
Baden-Württemberg:
...
Bayern:
....
Ist der Abzug der 40 % Sonder-AfA in der Steuererklärung 2024 trotzdem zulässig? (Meines Wissens nach sind Sonder-AfA und IAB rechtlich voneinander unabhängig, korrekt?)
Der IAB und die Sonder-AfA sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Du kannst die Sonder-AfA also auch ohne einen geltend gemachten IAB geltend machen.
Der Gewinn 2023 lag bei ca. 51.000 € (unter der 200.000 € Grenze). Ein Fahrtenbuch für den Nachweis der 90 % betrieblichen Nutzung in 2024 und 2025 liegt lückenlos vor.
Damit wären auch die Voraussetzungen des § 7g Abs. 6 EStG erfüllt.
Da die Sonder-AfA den Buchwert mindert: Muss ich sie zwingend in der Handelsbilanz buchen oder reicht die Berücksichtigung in der steuerlichen Gewinnermittlung (E-Bilanz)?
Die Sonderabschreibung ist ein rein steuerliches Wahlrecht und in der Handelsbilanz unzulässig.
Dementsprechend ist sie erst in der Steuerbilanz zu berücksichtigen.
Ich mache sie selber.
Ehrlich gesagt nein (Wer möchte denn auch schon nicht mehr Geld auf dem Konto haben - Sei es auch 600€ mehr).
Aber ich beschwere mich auch nicht, weil das auch seine Richtigkeit hat.
Es gibt einmal die inländischen Einkünfte und die ausländischen Einkünfte.
Das stimmt.
Bei den inländischen Einkünften gibt es ja die beschränkte Steuerpflicht.
Auch richtig, wenn jemand weder seinen Wohnort, noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Aber was ist der Sinn der erweitert beschränkten Steuerpflicht für die nicht ausländischen Einkünfte.
Nicht ausländisch ist doch inländisch und die inländischen sind doch schon durch die normale beschränkte Steuerpflicht geregelt
Jein.
Die normale beschr. Steuerpflicht erfasst alles, was in § 49 EStG drinsteht. § 2 AStG geht noch weiter und umfasst auch die Sachen, die ganz normal bei unbeschränkter Steuerpflicht steuerbehaftet sind.
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ist mehr eine Sonderform der "normalen" beschränkten Steuerpflicht und kommt nur dann zum Tragen, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist.
Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber weiterhin in Deutschland wesentliche wirtschaftliche Interessen behält (Was wesentliche Interessen sind, steht im § 2 AStG - Deswegen gehe ich hier der Einfachheit halber nicht drauf ein).
Damit soll verhindert werden, dass natürliche Personen nur aus steuerlichen Gründen in niedrig besteuernde Gebiete ziehen.
Da müssen wir wohl die römischen Zahlen nochmal üben.
I = 1
II = 2
III= 3
IV = 4
V = 5
VI = 6
Heißt du wählst " I ".
sehe ziemliche Probleme den Gutachtenstil zu formulieren.
Nimm mir das nun bitte nicht übel, aber ich bezweifle stark, dass der Hauptgrund für diese Noten an dem Gutachtenstil liegt.
ESt 4 Punkte
USt 4 Punkte
AO 4 Punkte
Öffentliches Recht 5 Punkte
Buchführung 5 Punkte
Den Gutachtestil brauchst du nur für AO, ÖR und PrivR (Letzteres ist für die ZP unwichtig).
Ich habe eigentlich ganz gut gelernt, allerdings ist mir die Systematik der Lösung der Sachverhalten total ungewiss. Deswegen auch die Ergebnisse.
Es ist von hier aus extrem schwierig einzuschätzen, was der Hauptgrund/Hauptgründe für die wenigen Punkte sind.
Wenn du aber sagst, es läge an der Systematik: Hast du dir schonmal Altklausuren angeschaut (inkl. Lösung und deren Bewertungsbogen)?
Die meisten Punkte kriegst du für das Erwähnen der (richtigen) Rechtsnormen sowie deren Anwendung auf den Sachverhalt.
Und natürlich macht es sich auch besser, einen ordentlichen Aufbau bzgl. der Lösung zu gestalten - Bspw. wenn es um die Berechnung der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG geht, macht es schon Sinn erstmal die richtigen Stellen der Norm mit den maßgeblichen Sachverhalt zu erwähnen und dann die Berechnung anzustellen, statt ungekehrt.
Gerade in USt brauchst du dich bis zur ZP erstmal nur an einem bestimmten Schema (Art der Lieferung/Leistung, Steuerbar, Steuerpflicht, Steuersatz,...) zu halten - Erst im weiteren Verlauf des Studiums geht es auch mal gerne links und rechts abseits davon, weil auch mehr Themen dazukommen.