Aber darauf muss ich noch keine Steuern zahlen, da es noch im Freibetrag ist.
Aus dem reinen Kauf nicht. Aber nur als Nebenhinweis:
Wenn du diese Aktien verkaufst und ein Gewinn rauskommt, dann würde dieser mit Kapitalertragsteuer (25%), SolZ (5,5%) sowie ggf. Kirchensteuer besteuert werden seitens der Bank.
Wenn du sonst auch keine anderen Einkünfte hat, dann ist die Einkommensteuer nach dem Einkommensteurtarif geringer als die 25%. Dann könntest du mit der Einkommensteuererklärung (in der du diese Kapitalerträge auch einteägst) eine Günstigerprüfung beantragen und zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird dir wieder erstattet.
Alternativ ginge es auch über eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn klar ist, dass dein Einkommen unterm Grundfreibetrag (derzeit 11.604€) liegt und daher keine Einkommensteuer anfällt. Dann behält die Bank auch keine Kapitalertragsteuer ein.
Ab und zu muss ich verschriebene Medikamente bei der Apotheke teilweise bezahlen und ich habe gehört, dass das steuerlich absetzbar ist. Wenn man von dem RTW abgeholt wird oder wenn man im Krankenhaus schläft, fallen auch einige kleine Rechnungen an. Sind die steuerlich absetzbar?
Theoretisch schon als außergewöhnliche Belastungen.
Aber:
Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht arbeite und somit keine Lohnsteuer zahle.
Das ist das Problem. Du zahlst keine Lohnsteuer, daher kannst du auch nichts erstattet bekommen (Wenn du 0€ Einkommensteuer gezahlt hast, kannst du auch nur 0€ zurückerhalten).
Auch (weil du sagst, du bist Schülerin) hast du wahrscheinlich noch keine Erstausbildung abgeschlossen, um bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmertätigkeit) Werbungskosten zu generieren, sodass du auch keinen Verlustabzug geltend machen kannst.
Von daher lohnt sich eine Steuererklärung in deinem Fall nicht.