Nein, wieso sollte das jetzt zu mehr Nachzahlungen führen?

Erstmal liegen dem FA viele Infos auch schon elektronisch vor (Arbeitslohn, Renten, Lohnersatzleistungen...). Diese werden auch so ohne dieses Pilotprojekt übernommen.

Dann handelt es sich hierbei erstmal nur um Steuerberechnungen (Keine Steuerbescheide). Wenn du diesen nicht zustimmt, lässt sich nach wie vor etwas zu deinem Gunsten ändern, ehe ein endgültiger Steuerbescheid ergeht.

Und wie Mungukun schon erwähnt hat: Viele Verspätungszuschläge erledigen sich hierdurch.

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als Arbeitnehmer

Also als Privatperson...

Nein, das wären in dem Fall Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG).

Dann kann ich den Kaufpreis mit 20% absetzen von der Steuer?
Wollte für 2000 Euro welche kaufen, also kann ich bei der Steuer 400 Euro abziehen?

Auch die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG geht in dem Fall nicht.

Begünstigt sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen. Etwas Derartiges liegt nicht vor, wenn du die Fenster bestellst und selbst einbaust.

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zählt das gesamte Jahr als 4/4 oder nur alles ab dem 01.08.? Und alles davor wird noch als 3/5 berechnet?

Da du erst zum 01.08.2025 zu 4/4 gewechselt bist, erfolgt der Lohnsteuerabzug auch erst ab da mit 4/4 und davor (wenn du die wohl hattest) mit 3/5.

Für die Steuererklärung ist die Steuerklasse aber egal.

Mit deinen Angaben in der Steuererklärung wird am Ende eine finale Einkommensteuer im Bescheid festgesetzt und die unterjährige Lohnsteuer wird als Vorauszahlung darauf gegengerechnet. Die Differenz ist dann entweder eine Nachzahlung (wenn mehr Einkommensteuer festgesetzt als unterjährig bezahlt) oder andersrum eine Erstattung.

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Ich habe das Finanzamt schon über das Elster-Portal kontaktiert, aber bisher keine Antwort.

Das ist soweit der richtige Weg.

Du schriebst, dass du den neuen Steuerbescheid ja auch erst vor paar Tagen erhalten hast. Dann musst du vllt. noch bisschen warten.

Hat man denn eigentlich eine Chance/das Recht die genaue Berechnungsgrundlage einzusehen? Also welcher Posten jetzt plötzlich nach vier Jahren anders gewertet wird als damals?

Gegenfrage: Hast du schon in den Erläuterungstexten (kommen ganz zum Schluss im Bescheid) geschaut? Da müsste drinstehen, bei was das Finanzamt abgewichen ist.

Ansonsten: Leg beide Steuerbescheide nebeneinander und vergleiche das Zahlenwerk.

Ansonsten bleibt nur abzuwarten auf die Antwort (wenn du schon angeschrieben hast).

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Habt ihr einen Steuerberater?

Nein, ich kann meine Steuererklärungen selbst erstellen.

Hat das etwas mit der Höhe des Einkommens zu tun? Oder ob man Vermögen, Versicherungen, Anlagen, etc. hat?

Nicht zwangsläufig.

Ein SteuerBERATER ist dazu da, um einem steuerlich beraten zu können (Macht gerade da Sinn, wenn man kaum steuerliches Wissen hat/Sachverhalte mal zu kompliziert werden).

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Wie oft willst du diese Frage noch stellen?

darf ich in den Zeilen 57 (gezahlte Vorsteuerbeträge) und 58 (an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer) KEINE Einträge machen. Ist das richtig ???

Ja, immer noch richtig.

Das heißt, wenn ich die Betriebsausgabenpauschale nutze, wird die an das Finanzamt weitergeleitete Umsatzsteuer nicht gesondert berücksichtigt. Sie wird dann auch bereits von der Betriebsausgabenpauschale gedeckt ???

Sie ist nach wie vor von dieser gedeckt.

Entweder machst du die BA's also pauschal oder du nimmst die tatsächlichen (höheren) Kosten, wo es eben sein kann, dass Belege angefordert werden.

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Die Frage hast du bereits mind. 2x beantwortet bekommen.

https://www.gutefrage.net/frage/anlage-euer---sind-vorsteuerbetraege-und-umsatzsteuer-einzutragen

Immer noch: Nein, bei Anwendung der Betriebsausgabenpauschale.

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Mir kann es ja recht sein je später ich zahlen muss....

Wenn das so ist: Warum fragst du dann, wieso es denn so lange dauert?!

Und zur Dauer: 8 Monate ist durchaus lang (Kann aber auch mal vorkommen, wenn man bspw. sieht, wie viel Personal an der ein oder anderen Stelle fehlt...).

Was du machen könntest: Einen Untätigkeitseinspruch einlegen (kann man nach 6 Monaten Untätigkeit machen).

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Mit welcher der beiden Lohnsteuerklasse wird er für den Juni abgerechnet?

Die Antwort auf die Frage hast du dir doch quasi selbst gegeben.

Wenn ab Juli Stkl. I gilt (Wechsel zum 01.07.), dann ist der Juni noch mit Stkl. II abgerechnet worden.

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Kann man direkt Belege hinzufügen bei der Steuererklärung in Elster ohne aufgefordert zu werden?

Ja, kann man.

Zwar gilt nach wie vor die sogn. "Belegvorhaltepflicht", nach der Belege nur dann einzureichen sind, wenn sie angefordert werden.

Wenn man aber schon von vornherein weiß, dass "die Wahrscheinlichkeit wohl ziemlich hoch ist, dass diese für eine Sache X angefordert werden", dann ist es natürlich i.O., die von vornherein zu schicken. So spart man sich denn Schritt des Anfragens seitens des FA und die Veranlagung kann dann ggf. schneller erfolgen.

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Muss ich nachzahlen oder kriege ich das Geld erstattet?

Steht doch da ("Erstattung") - Sprich das bekommst du ausgezahlt (Wenn das Finanzamt nicht anderweitig von deinen erklärten Angaben abweicht).

Auf App steht 1.813 Erstattung und auf Steuerbescheid steht -1813 und 1 Euro Guthaben

Ein Minusbetrag auf dem Steuerbescheid bedeutet immer ein Guthaben für dich ("weniger Geld für den Staat" kann man sagen). Umgekehrt wäre ein Betrag ohne das negative Vorzeichen ein "Mehrbetrag für den Staat" (Zahllast für dich).

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Zahle ich dann Gewerbesteuer an beiden Orten?

Ja, die Gewerbesteuer wird dann zerlegt, weil beide Gemeinden hebeberechtigt sind.

Selbst wenn der Umsatz in Stadt B stattfindet?

Maßgeblich ist grds. das Verhältnis der Arbeitslöhne (siehe § 29 GewStG).

Ausnahme: bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben (aber auch hier kommt es nicht auf den Umsatz an).

Wie sieht es mit der Körperschaftssteuer aus?

Da richtet sich die Zuständigkeit des Finanzamts nach dem Ort der Geschäftsleitung. Wenn A also der Ort der Geschäftsleitung sein soll, dann wirst du beim Finanzamt in A zur Körperschaftsteuer geführt.

Die KSt steht Bund und Länder gleichermaßen zu.

Wenn die Körperschaftsteuer mind. 500.000€ beträgt und mehrere Betriebsstätten (in verschiedene Bundesländer) betrieben werden, dann wird diese ebenfalls zerlegt.

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Sie hat ihren Bescheid bereits bekommen, ich jedoch noch nicht - das machte mich stutzig...

Naja, verschiedene Finanzämter können auch verschieden lange Bearbeitungszeiten haben.

Und was soll ich jetzt machen?

Einspruch einlegen und damit begründen, dass du den Wechsel der Veranlagungsart (auf Einzelveranlagung) wünscht (So wie du das in deiner Frage bereits geschildert hast).

Den Einspruch musst du innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist (Datum des Steuerbescheids + 3 Tage zzgl. 1 Monat später) einlegen (Mache das am besten über Elster.de).

Denn wenn der Steuerbescheid erstmal unanfechtbar (Einspruchsfrist abgelaufen) ist, geht dieser Wechsel nur unter gewissen Umständen noch (Darauf gehe ich hier aber nicht ein, weil das schon etwas komplizierter auszuführen ist und es sich bei dir auch einfacher lösen lässt mit dem Einspruch).

Nun habe ich Angst vor rechtlichen Konsequenzen

Die brauchst du nicht.

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Davon ausgehend, dass die Steuerbefreiung (§ 5 Nr. 9 KStG) für die Gemeinnützigkeit greift (ohne großartigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb daneben), ist grds. nur Folgendes verlangt auszufüllen:

  • Anlage KSt 1 (Hauptvordruck)
  • Anlage Gem

Betragen die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mehr als 45.000 €/Jahr und der Gewinn hieraus mehr als 5.000 €/Jahr, muss zusätzlich

• die Anlage GK (den Gewinn, der da einzutragen ist, muss man separat entweder mittels EÜR oder Bilanz ermitteln!)

• die Anlage ZVE

abgegeben werden.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuererklärung ist in dem Fall dann außerdem noch eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb = Selbständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht.

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