Ich bin Kleinunternehmer und kaufe für 270€ etwas bei Ebay

Das zahlst du, also ist das eine Betriebsausgabe.

verkaufe es im Anschluss auf Ebay wieder für 350€.

Das bekommst du, also Betriebseinnahme

Die Gebühren von Ebay würden 25,34€ betragen

Betriebsausgaben

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Aber darauf muss ich noch keine Steuern zahlen, da es noch im Freibetrag ist.

Aus dem reinen Kauf nicht. Aber nur als Nebenhinweis:

Wenn du diese Aktien verkaufst und ein Gewinn rauskommt, dann würde dieser mit Kapitalertragsteuer (25%), SolZ (5,5%) sowie ggf. Kirchensteuer besteuert werden seitens der Bank.

Wenn du sonst auch keine anderen Einkünfte hat, dann ist die Einkommensteuer nach dem Einkommensteurtarif geringer als die 25%. Dann könntest du mit der Einkommensteuererklärung (in der du diese Kapitalerträge auch einteägst) eine Günstigerprüfung beantragen und zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird dir wieder erstattet.

Alternativ ginge es auch über eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn klar ist, dass dein Einkommen unterm Grundfreibetrag (derzeit 11.604€) liegt und daher keine Einkommensteuer anfällt. Dann behält die Bank auch keine Kapitalertragsteuer ein.

Ab und zu muss ich verschriebene Medikamente bei der Apotheke teilweise bezahlen und ich habe gehört, dass das steuerlich absetzbar ist. Wenn man von dem RTW abgeholt wird oder wenn man im Krankenhaus schläft, fallen auch einige kleine Rechnungen an. Sind die steuerlich absetzbar?

Theoretisch schon als außergewöhnliche Belastungen.

Aber:

Allerdings muss ich sagen, dass ich nicht arbeite und somit keine Lohnsteuer zahle.

Das ist das Problem. Du zahlst keine Lohnsteuer, daher kannst du auch nichts erstattet bekommen (Wenn du 0€ Einkommensteuer gezahlt hast, kannst du auch nur 0€ zurückerhalten).

Auch (weil du sagst, du bist Schülerin) hast du wahrscheinlich noch keine Erstausbildung abgeschlossen, um bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmertätigkeit) Werbungskosten zu generieren, sodass du auch keinen Verlustabzug geltend machen kannst.

Von daher lohnt sich eine Steuererklärung in deinem Fall nicht.

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Also: Wenn es so ist, dass du gar keinen Steuerbescheid erhalten hast, dann rufst du entweder kurz beim zuständigen Bearbeiter an oder schreibst per Elster.de eine sonstige Nachricht, wo du dann auch sagst/schreibst was Sache ist.

Dann wird das FA intern auch die entsprechenden Maßnahmen einleiten, um eine eventuelle Vollstreckung zu verhindern. Und du bekommst einen neuen Einkommensteuerbescheid zugesandt mit einem neuen Datum drauf für Zwecke der Einspruchsfrist.

Der bisherige Steuerbescheid wird dann aufgehoben.

Muss das Finanzamt mir den Empfang des Briefes nachweisen?

Wenn es der Meinung sein solltw, dass der Bescheid bei dir angekommen ist (ohne dass es bspw. passieren kann, dass es bei Post etc. verloren gegangen ist), muss es das dir auch nachweisen können (Und das geht natürlich nicht so einfach).

noch weis ich für was ich 6.750,00 € zahlen soll. laut gewinn Verlustrechnung als Kleinunternehmer habe ich 2023 10.470 € Verlust erwirtschaftet.

Ist das vllt. eine Schätzung? Aber das würde nur dann zustande kommen, wenn du noch keine Steuererklärungen abgegeben hast.

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Deswegen frage ich mich, was an Sylt so toll ist, und warum da gefühlt alle hin wollen?

Das Meer, die Ruhe (wenn du außerhalb von Westerland gehst), das nordfriesische Flair... Sind halt alles Punkte, die vielen gefallen.

Aber dass alle so denken und so verliebt sind, glaube ich ich, inklusive meiner Person.

Ich brauche von Hamburg-Altona nur einen Zug zu nehmen und bin in 3 1/2 Stunden schon auf Westerland (Sylt).

Ich mache es hin und wieder als Tagesausflug (2-3 Mal im Jahr vllt.), also morgens hin, abends wieder in Hamburg zurück, und das reicht mir vollkommen - Urlaub würde ich da auch nicht machen, genauso wie auch in der gesamten Nord- und Ostseeregion nicht, weil ich es einfach zu häufig sehe... Daher bevorzuge ich bspw. eher die Alpen.

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Wird die daraufhin gesendete Steuererklärung mit berücksichtigt oder wird in dem Fall nur die als erstes abgegebene Steuererklärung angeschaut?

Die zuletzt gesendete Steuererklärung wird maßgeblich sein.

Bei eventuellen Rückfragen seitens des FA kannst du ja sagen, was Sache ist (Dass es eine korrigierte Steuererklärung... ist).

drohen mir irgendwelche Konsequenzen?

Nein.

Solange du nicht vorsätzlich (Mit Wissen und Wollen) unrichtige oder unvollständige Angaben machst (Ist ja hier nicht so), brauchst du auch nichts zu befürchten.

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Also ganz unabhängig ob du Kleinunternehmer bist oder nicht: Eine Umsatzsteuererklärung ist dennoch abzugeben (§ 18 (3) UStG).

Waren ins EU Ausland verkaufe (B2B und B2C), falle ich dann unter dem § 18 Abs. 4a UStG, insbesondere § 13b Abs. 5 UStG?

Du lieferst Waren. Aus § 13b UStG wärst du sowieso schonmal raus, weil dieser nur für sonstige Leistungen und keine Warenlieferungen gilt.

Und ob du Voranmeldungen abgeben musst? Nein. Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergibt sich für Kleinunternehmer aus dem Warenexport ins EU-Ausland nicht. 

Was anderes gilt aber, wenn du Waren aus dem Ausland erhälst: Da muss auch ein Kleinunternehmer ggf. eine Erwerbssteuer (wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Erwerbe 12.500 € jährlich übersteigt) oder Einfuhrumsatzsteuer (Drittland, wie USA, China...) zahlen - Natürlich ohne Vorsteuerabzug. Und in den Fällen ist auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

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Wenn man als Unternehmer (GmbH) eine Rechnung ausstellt und diese aber von dem Kunden nicht beglichen wird, muss man auf die Rechnung am Ende des Jahres die Körperschaftstr. und Gewerbesteuer zahlen?

Eine GmbH ermittelt ihren Gewinn mittels Bilanz (Betriebsvermögensvergleich).

Wenn du als GmbH eine Rechnung ausstellst, die noch nicht beglichen wurde, dann würde der Buchungssatz "Forderungen an Umsatzerlöse sowie USt" lauten und damit hättest du ja schon den Ertrag, der in deinem Gewinn drinsteckt und zu besteuern ist.

Zusammengefasst: Ja, musst du.

Bzw. wie verläuft da der Steuer-Prozess? Zum Jahresabschluss wird ja der Gewinn versteuert, aber wenn die Rechnung nicht beglichen ist, habe ich kein Gewinn erzielt

Du ermittelst den Gewinn (Umsätze -Aufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung) und der wird dann der Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer unterworfen. Und der Umsatz natürlich noch der Umsatzsteuer, sofern die GmbH keine Kleinunternehmerin ist.

Und doch, der Ertrag ist im Gewinn enthalten.

Nur ergänzend: Was anderes wäre es bei der Einnahmenüberschussrechnung, wo es nach dem Zu- und Abflussprinzip geht: Wenn keine Zahlung an dich geflossen wird, darf sie auch nicht im Gewinn auftauchen (Eine GmbH bilanziert aber).

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Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn

  • du bei dem Arbeitgeber gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird,
  • die Dauer der Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt und
  • der Arbeitslohn 150 € durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich wird

Und zum Markierten:

Der Arbeitgeber hat die Wahl, ob er deinen Lohn einfach pauschal mit 25% besteuern lässt oder individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Dann gibt es eine Steuerklasse, wie bei einem normalen Job auch).

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Guten Tag! Ich wollte meine Steuererklärung machen für das Jahr 2024

Aber auch erst in 2025. Das Jahr 2024 ist noch nicht um und die Erklärung kann sowieso nicht vor Ende März bearbeitet werden.

Wie wirkt sich das aus und lohnt es sich dann? Steuerklasse 1

Du kannst die Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen lassen (wie sie berechnet wird, wurde dir schon erläutert).

Wichtig: Werbungskosten wirken sich nur dann aus, wenn sie über 1.230€ liegen. Vorher nämlich nicht, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230€) schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.

Für alles, was drüber hinaus geht, wirkt sich das auch.

Wenn du angenommen einen Steuersatz von 20% in der Einkommensteuer hast und die Werbungskosten 5.000€ betragen, dann würde die Steuerersparnis am Ende 1.000€ (5.000€ × 20%) betragen.

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Jetzt frage ich mich wozu Schuhe (insbesondere Marken Sneaker wie Nike, Adidas, Jordan) zählen?

Auch zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Damit also: Kein privates Veräußerungsgeschäft.

Weil Schuhe würde ich an sich ja erstmal als Gebrauchsgegenstände sehen, gleichzeitig können sie aber auch Luxus Gegenstände mit Wertsteigerung sein.

In dem Fall nicht (Wenn du mal auf die Straße guckst, siehst du relativ viele Menschen, die solche Schuhe tragen - Daher sind das, find eich, auch keine "Luxusgegenstände").

Wenn du aber

  • Selbstständigkeit (wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeführt wird)
  • Nachhaltigkeit (wenn die Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird und nicht nur einmal. Es gibt aber auch Einzelfälle, wo auch das einmalige Ausführen der Tätigkeit nachhaltig sein kann).
  • Gewinnerzielungsabsicht (Du möchtest es für mehr Geld verkaufen als du es eingekauft hast)
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Du bietest die Tätigkeit am Markt für Dritte an und verlangst dafür Geld)

verkaufst, ist es ein Gewerbe und da ist immer alles steuerverstrickt (Da greift §23 EStG nicht mehr). Und das ist bei dir der Fall, wenn es um Reselling geht.

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Davon ausgehend, dass die Vorausswtzungen für die Beanspruchung der beiden Pauschalen vorliegen:

Die zumutbare Belastung ist hier vollkommen irrelevant. Sie gilt nur bei (Ich nenne das mal so) "allgemeine außergewöhnliche Belatsungen" wie Krankheitskosten etc.

Du kannst die Pauschalen also, sofern die Voraussetzungen des § 33b EStG erfüllt sind, also beanspruchen.

chronische Erkrankung der Behinderten und Pflegeperson nicht berücksichtigt werden wegen der Zusammenveranlagung

Wieso? Bei Zusammenveranlagungen werdet ihr am Ende quasi wie ein "Steuerpflichtiger" behandelt. Der Abzug von außergwöhnlichen Belastungen erfolgt gemeinsam bzw. zusammen, unabhängig davon (sofern vorhanden) wer die Kosten trägt.

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Ja muss man

Die Einkommensteuer soll deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern.

Heißt: Sie wird auf Grundlage deines Einkommens, besser gesagt deines zu versteuernden Einkommens ermittelt und festgesetzt. Hierzu gehört natürlich auch dein Gewinn aus dem Betrieb.

Wenn du mit deinem erwirtschaftetem Geld keinen vernünftigen Umgang hast, dann kann das FA auch nichts dazu (Außer es sind wirklich Betriebsausgaben, die den gewinn schmälern).

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Angeblich muss ich jetzt aber zwingend nächstes Jahr eine machen, weil ich von Oktober bis Dezember von der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld ( also drei Monate meinen regulären Nettolohn ) bezogen habe, und von Januar bis April Kurzarbeitergeld.

Das spricht schon sehr dafür, dass eine Abgabeverpflichtung vorliegt (Deine von dir genannten Lohnersatzleistungen betragen bestimmt mehr als 410€ im Jahr).

Ist es sinnvoll das einem Steuerberater zu geben? Weil ich da wirklich 0,0 Ahnung habe und auch keinen im Familien oder Freundeskreis habe der sich auskennt.

Wenn du dir so unsicher bist, dann ja. Schaden tut das jedenfalls nicht.

Welche Unterlagen muss ich dann bei dem Steuerberater abgeben

Das wird der Berater dir schon sagen, was er alles benötigt.

und welche Kosten könnten da ungefähr auf mich zukommen?

Das variiert von Steuerberater zu Steuerberater (Alle haben aber gemein, dass ihre Vergütung sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung richtet). Das kann je nach Aufwand von bis gehen.

Und von wann bis wann habe ich Zeit diese zu machen?

Wenn es um die 2023er Erklärung geht: 02.09.2024 und mit Steuerberater: 02.06.2025

diese Taxfix App runtergeladen und habe alles soweit eingegeben . Die Beträge, die ich bekommen hätte, beliefen sich immer auf 15 bis 20 €

Das ist auch gut so (Von Taxfix halte ich auch nicht wirklich viel...)

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In Deutschland: Ganz normal, wie sonst auch eine Einkommensteuererklärung, wo aber auch deine Einkünfte aus Österreich erklärt werden.

In Österreich bist du wahrscheinlich beschränkt steuerpflichtig geworden, sodass du dort ggf. für deine dortigen Einkünfte ebenfalls eine Steuererklärung abgeben muss.

Und damit diese "österreichischen Einkünfte" am Ende nicht doppelt besteuert werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die dann regelt, welches der beiden Länder diese letztlich besteuern darf (Da es Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit sind, wird das Land, welches nicht besteuern darf, die Einkünfte steuerfrei stellen).

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wie einfach ist es Probleme zu bekommen wenn die Steuererklärung nicht 100 prozent perfekt ist?

Ich behaupte mal, dass es "die 100% perfekte Steuererklärung" gar nicht gibt.

Und wie sorgt man dafür, dass die Steuererklärung immer 100 Prozent perfekt ist, bis auf den Cent?

Wenn man das unbedingt so haben will: Indem man wirklich alles, was für die Besteuerung relevant ist, bis auf den Cent genau da reinschreibt.

Weil natürlich, das Finanzamt würde da knallhart durchgreifen, wenn es nicht bis auf den Cent stimmt, richtig?

Nein, nicht richtig.

Ich nehme mal ein Beispiel:

  • Gewinn laut Einnahmenüberschussrechnung (sofern wahrheitsgemäß ausgefüllt): 83.948,66€
  • Für die Gewerbesteuer wird ein Gewunn von 83.946€ genommen

Bei sowas kommt es nicht drauf an.

Was anderes gilt, wenn du bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben machst (wäre z.B. der Fall, wenn du bewusst (mit Vorsatz) anstatt die 83.946€, die du wirklich verdient hast, nur 10.000€ an Gewinn ermittelst) - Sofern du dadurch Steuern verkürzt (wird weniger Steuer frstgesetzt als es sollte), liegt eine Steuerhinterziehung vor, die auch geahndet wird, wenn man es dir nachweisen kann.

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Mein Umsatz wird voraussichtlich unter 22.000 Euro liegen

Okay, damit kannst du auf jeden Fall die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer beanspruchen.

Meine Frage ist: Muss ich für ein solches kleines Unternehmen derzeit ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuer zahlen?

Ja, ein Gewerbe ist hierfür anzumelden (weil du damit selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allg. wirtschaftl. Verkehr unterwegs bist), sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Und ob du Gewerbesteuer zahlen musst: Du bist ja nicht befreit davon. Aber wenn dein Gewinn bzw. Gewerbeertrag unter 24.500€ bleibt, beträgt die Gewerbesteuer 0€.

Und was muss ich bei den Importen aus China beachten?

Ggf. kann da Zoll anfallen und Einfuhrumsatzsteuer (Letztere zahlst du übrigens auch als Kleinunternehmer, ohne Vorsteuerabzug!).

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