Lohnsteuerklassewechsel?

3 Antworten

In der ElStAM-Datenbank wird genau übermittelt, ab wann welche Steuerklasse gilt.

Gilt die Steuerklasse 1 ab 01.06, dann muss der Lohn für den Monat Juni mit der Steuerklasse 1 berechnet werden, unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt
Mit welcher der beiden Lohnsteuerklasse wird er für den Juni abgerechnet?

Die Antwort auf die Frage hast du dir doch quasi selbst gegeben.

Wenn ab Juli Stkl. I gilt (Wechsel zum 01.07.), dann ist der Juni noch mit Stkl. II abgerechnet worden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Da der Wechsel zum 01.07. erfolgte, wird die Abrechnung 06/25 noch mit Steuerklasse 2 abgerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"