Als Gewerbetreibender zwei Steuererklärungen abgeben?
Hallo ihr Lieben,
Ich bin momentan etwas verunsichert. Seit Kurzem habe ich ein Kleingewerbe, also muss ich eh noch keine Steuern zahlen aber trotzdem muss ich ja eine Einkommenssteuererklärung als Gewerbetreibender machen. Muss (bzw. kann) ich zusätzlich noch eine weitere Steuererklärung als Privatperson abgeben? Ich verstehe das ganze nicht so richtig.
5 Antworten
Vorweg: Du hast ein Gewerbe, kein Kleingewerbe (das gibt es nämlich nicht)
also muss ich eh noch keine Steuern zahlen aber trotzdem muss ich ja eine Einkommenssteuererklärung als Gewerbetreibender machen
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?!
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist sind idR 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt an deine Kunden weitergereicht
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Hier sind durch den Grundfreibetrag die ersten ca 10.908€ steuerfrei gestellt.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw.die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest.
Muss (bzw. kann) ich zusätzlich noch eine weitere Steuererklärung als Privatperson abgeben?
Du gibst für dich eine Einkommensteuererklärung ab, die Einkünfte aus deinem Gewerbe kommen in die Anlage G.
Die Gewinnermittlung musst du mit der Anlage EÜR ebenfalls einreichen, wenn du kein Kleinunternehmer bist dann noch die Umsatzsteuererklärung und ggf sogar die Gewerbesteuererklärung
Alle oben genannten Erklärungen gibst du zusammen ab.
Eine zusätzlich Erklärung ist nur notwendig wenn deine Einkünfte gesondert festgestellt werden.
Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab, in der du sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte erklärst. Das Einkommensteuergesetz nennt sieben Einkunftsarten, u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb.
Ein 'Kleingewerbe' gibt es übrigens nicht, es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz, die sich aber nur auf die Umsatzsteuer bezieht.
Kommt auf die Rechtsform deines Gewerbe an. Wenn du es als Person machst, dann kannst du es mit Steuersoftware, die gewerbliche Tätigkeiten abdeckt (gibts bei MediaMarkt oder Amazon), selbst machen und brauchst das auch nicht getrennt tun.
Ich habe neben meinem Beruf auch ein Kleinunternehmen angemeldet, ich lasse alles von meiner Steuerberaterin machen, da bin ich auf der sicheren Seite.
Du machst eine ganz normale Einkommensteuererklärung als Arbeitnehmer. Der fügst du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung deiner selbstständigen Tätigkeit bei.