DDP Versand aus China und Finanzamt?

2 Antworten

"Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Methoden-der-Zollwertermittlung/Transaktionswert-fuer-die-eingefuehrte-Ware/Berichtigungen-Artikel-71-72-UZK/Befoerderungs-und-Versicherungskosten/Lieferbedingungen/lieferbedingung.html

Du schreibst:

Auf Nachfrage beim Lieferanten hieß es, dass er selbst diese Unterlagen nicht hat, da der von ihm beauftragte Spediteur die Abwicklung übernimmt. Der Spediteur kalkuliert alle Importkosten + Marge, sodass ich als Käufer diese Details nicht kenne.

Du kaufst Waren aus China ohne deine tatsächlichen Selbstkosten zu kennen. Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Kaufvertrag zustande gekommen? Und was du mit der Marge des Spediteurs zu tun haben könntest, erschließt sich mir auch nicht.

ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG 

Dann solltest du eigentlich wissen, dass sich § 19 UStG auf die Umsatzsteuerbefreifung bezieht.

§ 19Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) 1Ein von einem im Inland oder in den in § 1 Absatz 3 bezeichneten Gebieten ansässigen Unternehmer bewirkter Umsatz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du beim Einkauf dieselben Konditionen hast, wie die großen China-Händler.

Vor diesem Hintergrund musst du dich fragen lassen, wie du mit dem Verkauf von China-Ware überhaupt etwas verdienen willst.

 Ich erhalte von meinem Lieferanten nur eine Rechnung, auf der folgende Posten stehen:

Kosten der Ware

Versandkosten (DDP)

Luft- oder Seefracht?
  • Luftfracht ist die schnellste, aber auch teuerste Option. 
  • Die Kosten können bei etwa 10 USD pro Kilogramm liegen, können aber je nach Kurierdienst variieren. 

Der Vertrag ist erfüllt, wenn der Verkäufer dir die Sache am vereinbarten Bestimmungsort übergibt. Bis dahin trägt der Verkäufer das Risiko, sowie die Kosten. Wenn sich der Verkäufer auf der einen Seite um alles kümmern soll, kann auf der anderen Seite kein Anspruch auf Überlassung der Unterlagen erstehen.

Warum sich der Selbst-Import für Kleinunternehmer oft nicht lohnt:

Angenommen, du kalkulierst einen kleinen Gewinn von nur 20 % und möchtest mtl. nur 2.000,- EUR verdienen. Dann müsste der Umsatz bereits mtl. 10.000,- EUR betragen.

"Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar. (Information auf der Website www.zoll.de)

Vorgenannten Informationen ist zu entnehmen, dass die eigentliche Lieferung im Inland stattfindet. Der Verkäufer trägt sämtliche mit der Einfuhr verbundenen Kosten. Diese werden Dir mit ziemlicher Sicherheit in den Versandkosten einberechnet, aber Du hast mit dem Vorgang selbst gar nichts zu tun. Ergo bist Du auch nicht in der Pflicht, irgendwelche Nachweise zu liefern. Bei einer Einfuhr würde sich das Finanzamt ohnehin nur für Nachweise bezüglich der EUSt interessieren, diese kannst Du bei DDP aber nicht geltend machen, da Du sie nicht getragen hast. Die Versandkosten stellen ganz normal Anschaffungskosten der Ware dar. Den zollrechtlichen Vorgang prüft das FA nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.