Zollgebühren – die neusten Beiträge

Warum denkt Trump, er habe eben mit der EU den "größten aller Deals" abgeschlossen?

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Die Gefahr eines Handelskriegs zwischen den USA und der EU ist vorerst abgewendet. Bei einem Spitzentreffen in Schottland wird eine Grundsatzeinigung erzielt - hatte die EU eine Wahl?

Die EU und die USA haben sich auf eine Grundsatzvereinbarung zur Entschärfung des seit Monaten andauernden Zollkonflikts geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus EU-Kreisen nach einem Spitzengespräch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump in Schottland.

"Es wird der größte aller Deals",

sagte Trump während der Verkündung der Einigung.

Von der Leyen äußerte, es sei ein schwerer Prozess gewesen. "Jetzt haben wir es, und das ist gut". Der Kommissionspräsidentin zufolge werde der Zollsatz auf die meisten Importe bei 15 Prozent liegen, das gelte auch für Autos, Halbleiter und Pharmaprodukte.

Die EU werde zustimmen, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu kaufen und zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in die USA zu investieren, sagte Trump. Laut von der Leyen soll es beidseitige Nullzölle für eine Reihe strategischer Produkte geben, darunter unter anderem Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Quelle: https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/eu-usa-schliessen-zolldeal-41221992 ( am 27.7.2025 )

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DDP Versand aus China und Finanzamt?

Hallo zusammen,

ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG und bestelle regelmäßig Ware aus China (über Alibaba). Der Versand erfolgt DDP (Delivered Duty Paid), d.h. der Verkäufer bzw. dessen Spediteur kümmert sich um Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und alle anderen Importkosten. Ich erhalte von meinem Lieferanten nur eine Rechnung, auf der folgende Posten stehen:

  • Kosten der Ware
  • Versandkosten (DDP)

Sonstige Dokumente wie Zollbescheide, Einfuhrbelege oder Nachweise über gezahlte EUSt erhalte ich nicht. Auf Nachfrage beim Lieferanten hieß es, dass er selbst diese Unterlagen nicht hat, da der von ihm beauftragte Spediteur die Abwicklung übernimmt. Der Spediteur kalkuliert alle Importkosten + Marge, sodass ich als Käufer diese Details nicht kenne.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich dem Finanzamt im Rahmen meiner Buchhaltung/Zusammenfassenden Meldung (oder bei einer späteren Betriebsprüfung) Unterlagen wie Zollbescheide oder EUSt-Nachweise vorlegen können – auch wenn ich DDP bestellt habe?

2. Reicht in meinem Fall die Alibaba-Rechnung mit DDP-Vermerk und der Zahlungsnachweis (z. B. Überweisung, PayPal, Kreditkartenabrechnung) aus?

3. Falls das Finanzamt die Zoll- und EUSt-Belege fordert: Gibt es für mich als Kleinunternehmer eine Möglichkeit, diese zu erhalten (z. B. beim Spediteur oder Zoll)? Oder fällt das durch DDP komplett in die Verantwortung des Verkäufers?

4. Gibt es hier praktische Erfahrungen von anderen Kleinunternehmern, die auch per DDP importieren? Gab es Probleme beim Finanzamt?

Mir ist bewusst, dass DDP den Vorteil hat, dass ich mich um Zoll & Co. nicht kümmern muss. Aber ich möchte sicherstellen, dass ich im Falle einer Prüfung alle notwendigen Nachweise habe.

Danke für eure Hilfe!

China, Buchhaltung, Versand, Steuern, Zoll, Bestellung, ddp, Finanzamt, Import, Kleinunternehmer, Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren

Warum macht Amazon dies so?

Ich arbeite im Großhandel.

Wenn wir Waren aus Drittstaaten erhalten oder versenden, weisen wir grundsätzlich Nettopreise auf unseren Rechnungen aus, da beim Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anfallen.

Die gesamte Verzollung und Einfuhrabwicklung läuft bei uns in der Regel direkt über DHL.

Wir erhalten von DHL eine digitale Importabrechnung, auf der die EUSt und ggf. Zollgebühren ausgewiesen sind. Diese Abgaben überweisen wir an DHL, die sie wiederum an die zuständigen Zollbehörden abführt.

Dabei kommt häufig das sogenannte PLT-Verfahren („Paperless Trade“) zum Einsatz.

Was bedeutet „Paperless Trade (PLT)“?

Beim PLT-Verfahren werden alle handelsrelevanten Dokumente wie Handelsrechnungen, Ausfuhrnachweise und Versanddaten elektronisch an DHL und die Zollbehörden übermittelt. Das hat gleich mehrere Vorteile:

Für Unternehmen:
  • Schnellere Zollabwicklung durch Vorabübermittlung der Dokumente
  • Minimierung von Verzögerungen durch fehlende Unterlagen
  • Umweltfreundlich und effizient – keine physischen Papierbelege notwendig
  • Automatischer Abgleich von Daten wie Zolltarifnummer, Incoterm, AE-Nummer etc. mit der Sendung
Für Kunden:
  • Klare, digitale Dokumentation des Warenflusses
  • Transparenz über Lieferstatus und Zollstatus in Echtzeit
  • Reduzierung des Risikos verlorener oder falsch deklarierter Sendungen

Auch beim Export stellen wir sicher, dass diese digitalen Rechnungen und Ausfuhrinformationen über PLT an DHL übermittelt werden, damit der Empfänger im Drittland die Ware korrekt und schnell verzollen kann. Dazu gehören insbesondere:

  • Zolltarifnummer (HS-Code)
  • Warenbeschreibung
  • Incoterm (z. B. DDP oder DAP)
  • Ausfuhrbegleitnummer (AE) oder MRN
  • Netto-Preisangabe

Bei meiner privaten Bestellung über Amazon hingegen war dies nicht der Fall. Ich habe eine Badebürste bestellt, die aus China geliefert wird.

Beim Bestellvorgang war nicht erkennbar, dass es sich um eine Drittlandsware handelt. Ebenso fehlte die Information, ob der angezeigte Preis Netto oder Brutto ist – insbesondere, ob die Einfuhrumsatzsteuer bereits enthalten ist oder nicht.

Amazon teilte mir nach Rückfrage mit, dass es sich um einen Bruttopreis handelt, in dem die EUSt enthalten sei.

Allerdings fehlen jegliche Angaben dazu, ob die Lieferung auf Basis von DDP (Verkäufer trägt die Abgaben) oder DAP (Käufer trägt die Abgaben) erfolgt.

Noch wichtiger: Es wurde keine digitale Rechnung mit PLT-Vermerk, Zolltarifnummer oder Incoterm bereitgestellt – und auch von DHL habe ich bislang keine Importmitteilung erhalten.

Da dies alles bereits im Preis enthalten ist.

Ich war deswegen verwundert und total verunsichert was dies sollte.

Warum macht Amazon das so ?

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Donald Trump setzt sich durch. Heard & McDonald Inseln mit 10% Strafzöllen belegt. Verständigungsprobleme unter der Bevölkerung. Wird die Welt helfen?

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Niemand ist sicher...

Nun schlägt Donald Trump mit Strafzöllen zu...!

Die Heard & McDonald Inseln liegen im südlichen Indischen Ozean.

Das Territorium liegt 1668 km nördlich von Ostantarktika, 3843 km südwestlich von Western Australia und 4205 km südöstlich von Südafrika. Das nächste Land sind die Kerguelen, 445 km im Nordwesten.

Das vulkanische Archipel liegt rund 4.000 Kilometer südwestlich von Australien und gehört zu den entlegensten Orten der Erde.

Die Bevölkerung:

  • Seevögel, in großen Kolonien
  • Robben, in großen Kolonien
  • Pinguine, in großen Kolonien
  • Menschen: 0

Die Inselgruppe ist ein Naturschutzgebiet, in dem Robben und Vögel leben. Auf Heard befindet sich eines von sieben Brutgebieten des Königspinguins.

Die Bevölkerung der Inseln schauen ratlos...

Die Strafzölle haben Massenproteste ausgelöst...

Kleinere Gruppen resignieren bereits...

Vielleicht hat die Bevölkerung zu viel Fisch in die USA exportiert. Nun bekommen sie die Quittung aus dem Weißen Haus.

10% Strafzölle auf Importe in die USA...

Die Heard & McDonald Inseln wurden bislang nicht wegen eines großen Außenhandelsdefizits für die Vereinigten Staaten auffällig. Sie werden nicht von Menschen dauerhaft bewohnt und führen nichts aus, nicht einmal die in den USA seit einigen Monaten raren Eier.

Zu bestimmten Zeiten des Jahres sind diese auf den zu Australien gehörenden Überseeterritorien keine Mangelware: Hier nisten zahlreiche Pinguine, die neben Seebären die Hauptbewohner der abgelegenen Inseln sind. Beide Territorien lassen sich allerdings nur nach einer mindestens zweiwöchigen Seereise vom australischen Perth erreichen. Der letzte Besuch von Wissenschaftlern liegt nach Angaben des »Guardian« wohl auch schon zehn Jahre zurück.

Wer hilft bei den Verständigungsproblemen...?

Vielleicht könnten sie einen Deal abschließen...

Eier gäbe es zu manchen Zeiten reichlich. Naturdünger wäre eine Option... 🤣

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