Zoll Schweiz?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundlage bildet immer die Angabe auf der Zollinhaltserklärung, welche beim Versand erfolgt. Dazu dient das Formular CN22 und CN23.

Anzugeben ist der Warenwert, also der zum Zeitpunkt des Versand herrschende Wert. Sind deutliche Gebrauchsspuren erkennbar ist es vollkommen legitim, dass dieser Wert nicht der Neupreis ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamter