gefälschte ware Zoll?
Hallo undzwar hab ich 2 fake taschen (für mich privat) auf dh gate nach österreich liefern lassen und jetzt meinte die dame am telefon dass der zoll meinte es ist verbotene ware und es wird zurückgeschickt oder so (weil ich angerufen hab da es mehrere tage/wochen im zollanmeldungsprozess war) und jetzt hab ich angst dass ich eine strafe zahlen muss.. weil eigentlich ist es doch erlaubt für den privaten gebrauch oder?
5 Antworten
Nein, das ist es eben nicht.
Markenhersteller haben beim Zoll oft eine Beschlagnahme Anordnung, durch die solche Plagiate direkt bei der Einfuhr beschlagnahmt, vernichtet und der Vorgang dem Importeur (Dir in diesem Fall) in Rechnung gestellt wird. Dazu kann auch eine weitere Abmahnung und Unterlassungserklärung kommen, deren Höhe durch den Rechteinhaber, nicht die Behörde festgelegt wird.
Hier bleibt dir nichts anderes übrig, als abzuwarten, bis du Post durch den Zoll erhältst.
Funfact: wenn du in der Türkei z.B. eine Handtasche kaufst, die gefälscht ist, liegt das Ganze schon wieder etwas anders, da sie im Ausland erworben wurde. Für alles Weitere informiere dich gern unter www.Zoll.de
Legal kannst Du Markenfälschungen für den privaten Gebrauch nur im Rahmen der Reisefreigrenzen bei Rückkehr aus dem EU Ausland nach Österreich einführen.
Den Versendungskauf unterbinden Rechteinhaber durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages. Der Zoll ist dann bei Kontrollen von Sendungen mit gefälschter Markenware nach Markengesetz verpflichtet diese zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter der Firmen davon zu unterrichten.
Die Fälschungen werden dann auf Weisung der Rechteinhaber vom Zoll vernichtet. Im Nachgang dazu könnte dann noch Post in Form einer strafbewehrten Abmahnung ins Haus flattern. Es gibt Rechteinhaber die verfolgen solche Dinge sehr stringent.
Auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen kannst Du Dich zu dem Thema informieren.
Was in AT erlaubt ist, weiß ich nicht. Bei uns in DE kann es sein, dass der Rechteinhaber informiert wird, denn auch ein privater Käufer darf gefälschte Ware in DE nicht per Paketsendung importieren.
Dann droht eine gepfefferte Abmahnung mit Unterlassungserklärung.
Wäre er zB in der Türkei und würde von dort mit dem Flug selbst etwas geringfügiges mitbringen, wäre das aber kein Problem.
Ist in Österreich in der Tat genauso wie hier, das kann in die zig tausende gehen, wenn man Pech hat.
Nö, der Import ist nie erlaubt, außer im Reiseverkehr. Strafe gibt's von staatlicher Seite aber keine.
Die Ware kann natürlich beschlagnahmt werden, was wohl hier auch passiert ist. Ein Anrecht darauf, dass du gefälschtes Zeug erhältst hast du natürlich nicht. Eine Strafe wird dich nicht erwarten, eher den Händler.