Hallo Zusammen,

Gehen wir Davon aus, dass Jemand Reisekosten vorausstreckt (welche nach Auftragsgeber erstattet werden). Weiter legt dieser Beträge für den Auftragsgeber aus (zb. Tankfüllung).

Der Auftraggeber verlangt nun die Originalbelege zzgl. einer vom Gewerbetreibenden ausgewiesenen Rechnung.

  • 1.Wieso muss zusätzlich eine Rechnung ausgewiesen werden?

Alle Posten auf der Rechnung gehen beim Kleinunternehmer ja in den Jahresumsatz und genaugenommen wird dieser dann eine Einkommenssteuer noch bezahlen.

  • 2.Wieso kann der Gewerbe Treibender nicht die "Belege" einfach nur weiterreichen und ihm wird der vorausgestreckte Betrag erstattet ohne selbst dafür noch eine Rechnung zu schreiben?

Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe!

Viele Grüße