Opfer von Klingelstreichen?
Bei mir wird seit Tagen 2-3 mal täglich Klingelstreich gemacht, konnte die Jenigen nie auf frischer Tat ertappen. Ich fühle mich davon nur noch belästigt und möchte das schnell beenden. Würde sich ein Gang zur Polizei lohnen?
7 Antworten
Nein. Das ist kein Verbrechen, höchstens ärgerlich.
Ich sehe keinen Straftatbestand. Insofern dürfte es hier kaum Ansatzpunkte für ein Tätigwerden der Polizei geben.
Es ist schon eine Straftat WENN die Täter wissen, dass die Person Herzkrank ist und trotzem diese/n mit Klingelstreichen Nerven da besagte Person einen Herzinfakt kriegen könne und das somit zu Totschlag zählt.
Dergleichen ist weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich. Totschlag würde ohnehin einen Tötungsvorsatz voraussetzen - das erscheint mir selbst als hypothetisches Szenerio doch etwas sehr abwegig.
Mal mal abgesehen ist die Frage fast zwei Jahre alt - und Leichenschändung ist in der Tat strafbar.
Kinder machen gern hin und wieder einen Klingelstreich. Sie beobachten aus sicherer Entfernung die Reaktionen der Erwachsenen oder anderen Kinder und freuen sich darüber, dass diese umsonst die Tür geöffnet haben. Dieser Spaß hat jedoch seine Grenzen.
- Strafbar ist es nicht, bei einer Person an der Wohnungs- oder Haustür zu klingeln und sich dann schnell wieder zu entfernen.
- Wiederholen sich diese Klingelstreiche zu häufig, stören sie den Betroffenen. Penetrantes Klingeln kann ruhestörend sein und das könnte Konsequenzen nach sich ziehen.
- Weiß der Klingelnde zudem, dass die Person, bei der immer wieder geklingelt wird, herzkrank ist und sich über den Klingelstreich aufregt, vollzieht er ein strafbares Verhalten.
- In diesem und ähnlichen Fällen sind Klingelstreiche keine harmlose und lustige Sache mehr. Führen Kinder die Klingelstreiche durch, sind sie erst ab einem Alter von 14 Jahren zum Teil strafmündig und bis 7 Jahren sogar schuldunfähig. Jedoch sind die Eltern immer diejenigen, die für ihre Kinder haften.
- Grundsätzlich sollten Sie Ihre Kinder immer so betreuen, dass sie auch ohne Ihre Anwesenheit keinen anderen Personen schaden. Hören Sie, dass sie jemandem durch den Klingelstreich schaden möchten, sollten Sie den Streich unterbinden.
Das habe ich gefunden. Es wird zwar nicht von Todschlag gesprochen aber davon dass Vorsätzliche schädigung einer Herzkranken Person strafbar ist.
Dass die Frage fast zwei Jahre alt ist habe ich erst in Nachhunein gesehen. Kann jeden passieren.
Jeh nach dem was du für eine Klingel hast, kannst du sie auch ausstellen.
Tausche die Klingel durch einen 2 Euro-Münzautomaten aus...
...dann klingelt nur noch, wer auch Geld dabei hat...und freue Dich dann...wenn jemand Sturm klingelt. 😊
Ist zwar eine lustige Vorstellung aber hilft mir ja auch nicht so :)
Es gibt kein Gesetz, was es verbietet einen Münzer anstelle eines Klingelknopfes zu verbauen.
Die Polizei kann damit nix anfangen. Ist zwar Unfug aber nichts für die Polizei. Selbst eine Anzeige würden sie vermutlich nicht aufnehmen.
Es ist schon eine Straftat WENN die Täter wissen, dass die Person Herzkrank ist und trotzem diese/n mit Klingelstreichen Nerven da besagte Person einen Herzinfakt kriegen könne und das somit zu Totschlag zählt. In deinem Falle kannst du nichts machen außer die Klingel um die Uhrzeit an dem es Passiert abzuschalten oder eine Außentürkamera zu Installieren um die Täter zu schnappen.