Gelten Fotos beim Ordnungsamt?

4 Antworten

Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, Personen, deren Hunde oder Kinder zu fotografieren, sofern man deren (schriftliche) Einwilligung nicht hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Das Amt wird sich darauf nicht einlassen und die Gegenpartei wird gegen an klagen.

adventuredog  06.12.2011, 17:16

http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/bild/mid/cms_10065#10051

Du kannst es ja drauf ankommen lassen und siehst dann wie die beim Ordnungsamt reagieren. Hat ein bißchen was von Stasimethoden..... kannst Du die nicht ansprechen oder ein Plakat o.ä. schreiben und aufhängen?

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PuzzlesChoice 
Fragesteller
 06.12.2011, 17:28
@adventuredog

Habe Sie angesprochen auf diese Schweinerei. Leider habe ich nur böse Antworten bekommen.

Ich meinte etwas laut, da ich ja sauer war, Sie solle das nächste mal Ihre Haufen mitnehmen, sonst rufe ich das O-Amt.

Es ist alles so zwecklos, die Leute fühlen sich nur wohl,

wenn es überall schmutzig ist.

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PuzzlesChoice 
Fragesteller
 06.12.2011, 17:24

Aber wie sieht es aus, wenn ich Hund beim "Geschäft" filme, und der Halter nur von hinten mit abgelichtete wird, also ohne Gesicht ?

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adventuredog  06.12.2011, 17:33
@PuzzlesChoice

wie schon gesagt, Du kannst es drauf ankommen lassen, gehst mit dem Foto zum Ordnungsamt/Polizei und lässt Dich dort beraten. Wenn die Dir sagen es ist nicht erlaubt Personen abzulichten, dann zerreiss das Foto und gut ist.

Vielleicht hilft es schon, sie zu fotografieren und zwar so, das sie es mitbekommen - als Warnung sozusagen, damit die wissen, dass es Dir ernst ist?!

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taigafee  07.12.2011, 11:39
@adventuredog

ich hab in heidelberg eine prügelei fotografiert. die bilder wurden alle vor gericht ausgewertet. ich würde es drauf ankommen lassen.

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Das fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung kann Ärger bedeuten. Hör dich besser um , ein Zeuge ist besser als ein Photo.

Selbstverständlich sind solche Fotos Beweismittel genug, um die Halter dran zu kriegen. Man sollte den Leuten in den Hintern treten.

Jeder Hundehalter ist für die Beseitigung dieser Hinterlassenschaften selbst verantwortlich.

Du kannst das beim Ordnungsamt der Stadt anzeigen, musst aber eben den Nachweis führen, welcher Hund dafür verantwortlich war und wem er gehört.

Der Halter erhält dann einen Bußgeldbescheid.