Orginale Ware Ausland begrenzt?
Hallo liebe User,
zurzeit befinde ich mich in der Türkei und habe einen Outlet shop entdeckt. Da ich durch die Währung hier Schuhe und Klamotten billiger bekomme, wollte ich mir gerne so um die 10 paar Schuhe mitnehmen und reichlich Klamotten. Natürlich alles Orginal !! Nike,Converse,Polo etc.
Bei gefälschten Sachen gibt es ja eine bestimmte Grenze im Wert von 430€
Wie sieht es aus mit Orginal Ware, gibt es da auch eine Grenze ? Natürlich würde ich alle Belege auch aufheben und vorzeigen können. Fliege mit dem Flugzeug !
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe :)
4 Antworten
Die Freigrenze von 430€ gilt für alle eingeführten Güter. Bei Fake Produkten liegt die Tolleranz sogar drunter, denn die dürfen nur für den Persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Führst du zu viele ein, dann wird die Vermutung schnell offensichtlich, dass du diese evtl. weiterverkaufen möchtest.
Also: wenn du für mehr als 430€ dort einkaufst werden deutsche Steuern fällig. Du musst beim Flughafen durch den Roten Ausgang nehmen und diese anmelden. Wenn du aus der Türkei einreist bekommst du eine Zollpräferenz, musst also nur 15% obendrauf zahlen.
Sind die Sachen auch dann noch billiger, wenn du die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle mit einberechnest?
Genau das war worauf ich hinaus wollte. Also muss ich dann zusätzlich noch steuern und Zoll zahlen ?
Aus der von dir verlinkten Seite:
Für Waren aus vielen Ländern werden Zollbegünstigungen, sogenannte Präferenzen, gewährt. Besteht die Zollbegünstigung in einer Zollbefreiung, so sind für die eingeführte Ware lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer zu zahlen.
Uff. Was du zitierst ist für Zollbefreiungen.
"Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwerts. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sogenannte Präferenzen - gewährt werden.
Für bestimmte Waren sind besondere pauschalierte Abgabensätze heranzuziehen. In ihnen sind alle auf die Waren entfallenden Einfuhrabgaben (der Zoll, die Verbrauchsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer) enthalten" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html
Für mitgebrachte WAREN für den eigenen privaten Bedarf gilt bei Flugreisen der Freibetrag von 430 Euro. Es gilt der Kaufpreis der bezahlt wurde, sollte dann halt glaubhaft belegbar sein.
Du mußt die Kaufbelege vorweisen um zu beweisen, daß Du unter 430 € bleibst. Wenn Du drüber bist, mußt Du auf alles, also nicht nur über das, was 430 € übersteigt, Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Nein. Bei reisen aus der Türkei muss man keine Einfuhrumsatzsteuer + Zoll zahlen, da gibt es ein anderes System.