Orginale Ware Ausland begrenzt?

4 Antworten

Die Freigrenze von 430€ gilt für alle eingeführten Güter. Bei Fake Produkten liegt die Tolleranz sogar drunter, denn die dürfen nur für den Persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Führst du zu viele ein, dann wird die Vermutung schnell offensichtlich, dass du diese evtl. weiterverkaufen möchtest.

Also: wenn du für mehr als 430€ dort einkaufst werden deutsche Steuern fällig. Du musst beim Flughafen durch den Roten Ausgang nehmen und diese anmelden. Wenn du aus der Türkei einreist bekommst du eine Zollpräferenz, musst also nur 15% obendrauf zahlen.

Mehr lesen: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc287840bodyText6

Sind die Sachen auch dann noch billiger, wenn du die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Zölle mit einberechnest?

Flora55 
Fragesteller
 27.03.2022, 22:08

Genau das war worauf ich hinaus wollte. Also muss ich dann zusätzlich noch steuern und Zoll zahlen ?

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NoLies  27.03.2022, 22:13

Nein. Bei reisen aus der Türkei muss man keine Einfuhrumsatzsteuer + Zoll zahlen, da gibt es ein anderes System.

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RobertLiebling  27.03.2022, 22:45
@NoLies

Aus der von dir verlinkten Seite:

Für Waren aus vielen Ländern werden Zollbegünstigungen, sogenannte Präferenzen, gewährt. Besteht die Zollbegünstigung in einer Zollbefreiung, so sind für die eingeführte Ware lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer zu zahlen.

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NoLies  27.03.2022, 22:55
@RobertLiebling

Uff. Was du zitierst ist für Zollbefreiungen.

"Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwerts. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sogenannte Präferenzen - gewährt werden.

Für bestimmte Waren sind besondere pauschalierte Abgabensätze heranzuziehen. In ihnen sind alle auf die Waren entfallenden Einfuhrabgaben (der Zoll, die Verbrauchsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer) enthalten" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html

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Für mitgebrachte WAREN für den eigenen privaten Bedarf gilt bei Flugreisen der Freibetrag von 430 Euro. Es gilt der Kaufpreis der bezahlt wurde, sollte dann halt glaubhaft belegbar sein.

Du mußt die Kaufbelege vorweisen um zu beweisen, daß Du unter 430 € bleibst. Wenn Du drüber bist, mußt Du auf alles, also nicht nur über das, was 430 € übersteigt, Einfuhrumsatzsteuer zahlen.