Wie sollte ich bei Privatrecht Klausur am besten vorgehen?

2 Antworten

Naja... du hast ganz oben die Anspruchsgrundlage. Das ist dann der entsprechende Paragraph oder die Paragraphen aus dem BGB.

Beispielsweise: § 985 BGB. Frank könnte gegen Jutta einen Anspruch auf Herausgabe des Goldfisches 'Jutta' haben gem. §§ 985, 986 BGB

Dann musst du in die Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage gehen und die durchprüfen. Da oben im Obersatz steht ja die Rechtsfolge. Für den Paragraphen hast du ein bestimmtes Prüfschema, das du dann anwenden musst.

Idealerweise auch wieder nach dem Schema Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis.

(Ich prüfe das jetzt mal für das TBM des Besitzes, weil das kürzer ist. In der tatsächlichen Prüfung des § 985 BGB würdest du jetzt EIGENTLICH zunächst das Eigentum prüfen, da müsstest du aber den Eigentumserwerb mit drin prüfen und das wäre zu verschachtelt. Also Eigentümereigenschaft des Frank bejahen wir mal).

(Obersatz) Weiterhin müsste Jutta Besitzerin des Goldfischs 'Jutta' sein.

(Definition) Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand ausübt und auch den Herrschaftswillen besitzt § 854 BGB.

(Subsumtion mit Sachverhalt) Vorliegend steht der Goldfisch in Juttas Wohnzimmer, nachdem sie ihn aus Franks Büro mitgenommen und auf ihren Beistelltisch gestellt hat. Sie kann über den Goldfisch verfügen, er steht auch in einem auf Dauer angedachten räumlichen Verhältnis zu ihr, da er in ihrer Wohnung steht.

(Ergebnissatz) Somit ist Jutta Besitzerin des Goldfisches 'Jutta' gem. § 854 BGB.

Und das ist im wesentlichen das Schema, das du bei den einzelnen Unterpunkten anwendest.
Damit hast du dann zumindest das Grundraster.

Es gibt doch bestimmt eine Übung zur Vorlesung? Da sollte doch auch die Subsumtion einstudiert werden.

Für viele Paragraphen gibt's feste Prüfschemata, nach denen man üblicherweise vorgehen muss. Die muss man lernen.