Wer übernimmt die Kosten für Ersatzgerät?
Hallo,
mein Handy (Google Pixel NP 480€) hat in der Garantiezeit einen technischen defekt. Diesen Defekt möchte der Hersteller nicht reparieren (unwirtschaftlich) und bietet mir ein Ersatzgerät an. Das Ersatzgerät berechnet er mir mit ca. 109€+Steuern. Die Begründung dafür ist, dass mein Handy zusätzlich zum technischen Defekt sichtbare Beschädigungen am Gehäuse aufweist und ich ein generalüberholtes Gerät ohne Beschädigungen bekomme.
Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen im Gegensatz zum §439 Absatz 2 BGB steht.
Die Aufwendungen, die der Hersteller bei der Reparatur bzw. für das Austauschgerät im Garantiefall hat, können mir doch nicht angerechnet werden, oder?
Ich sehe in diesem Fall auch keine unverhältnismäßigen Kosten nach §439 Absatz 4 BGB für den Hersteller.
Kann mir "Google" also die Kosten für das Ersatzgerät aufbrummen oder kann ich in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten?
Vielen Dank und MFG
Marvin
3 Antworten
Gehen wir mal davon aus, dass du Garantie und Gewährleistung verwechselt.
439 Abs. 5 sagt dass 346 anwendbar ist.
346 II S.3 regelt dann genau deinen Fall.
Der Verkäufer hat recht.
Okay, dankesehr. Dann weiß ich ja, was ich jetzt zu tun habe.
BGB § 439 hat aber nun wirklich ueberhaupt nichts mit der Herstellergarantie zu tun.
Eben, Garantiefall und nicht "Gewaehrleistungsfall". Mit einem Garantiefall hat BGB § 439 nichts zu tun.
Na was nun, Gewährleistung oder Garantie? Wann war der Kauf?
gekauft am 18.01.21, der Hersteller selbst spricht aber von einem Garantiefall