Wer übernimmt die Kosten für Ersatzgerät?

3 Antworten

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Gehen wir mal davon aus, dass du Garantie und Gewährleistung verwechselt.

439 Abs. 5 sagt dass 346 anwendbar ist.

346 II S.3 regelt dann genau deinen Fall.

Der Verkäufer hat recht.

Marvin957 
Fragesteller
 24.03.2022, 14:51

Okay, dankesehr. Dann weiß ich ja, was ich jetzt zu tun habe.

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BGB § 439 hat aber nun wirklich ueberhaupt nichts mit der Herstellergarantie zu tun.

Marvin957 
Fragesteller
 24.03.2022, 14:45

gekauft am 18.01.21, der Hersteller selbst spricht aber von einem Garantiefall

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DerCaveman  24.03.2022, 14:46
@Marvin957

Eben, Garantiefall und nicht "Gewaehrleistungsfall". Mit einem Garantiefall hat BGB § 439 nichts zu tun.

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Na was nun, Gewährleistung oder Garantie? Wann war der Kauf?