§439 BGB 1) Nacherfüllungsrecht?

2 Antworten

Du hast 2 Jahre Händlergewährleistung also Otto. Auf Neuware. Die schicken es eventuell zum Hersteller. Mit dem hast du aber nichts zu tun.

Die  Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Haftung der Übergeberin/des Übergebers (der Verkäuferin/des Verkäufers bzw. ... Bei der  Gewährleistung haftet die Übergeberin/der Übergeber für Mängel, die die Sache bzw. Leistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe (Lieferung) aufweist.

Eine Garantie für alles was später auftritt, ist freiwillig. Otto hat bei Handys 2 Option 36 Monate Langzeitgarantie kostenlos oder zukaufbar für 39,90. Das wird der Punkt sein, warum dich Samsung an Otto verweist.

Hast du keine oder das wurde nicht angesprochen schi,kt Otto dich an Samsung wo sie das Handy eh hinschicken. Nur das es schneller geht. Heißt die Info musst du beim anruft durchgeben.

Alles dazu

https://www.otto.de/shoppages/service/guarantee/