Verkäufer verschweigt technischen Defekt?
Hallo zusammen,
wir haben uns vorgestern ein TV auf Ebay Kleinanzeigen gekauft. Laut Verkäufer „einwandfrei“ und „wie neu“. Wir haben den TV vor Ort abgeholt, als wir reinkamen war er bereits eingeschaltet, wenn er an ist funktioniert er auch.
So, gekauft und mit nach Hause genommen. Zuhause angeschlossen und der Schock: der TV geht erst an, wenn man x mal auf die Fernbedienung drückt und manchmal geht er auch erst gar nicht an. Auch am Knopf an der Seite geht er nicht an. Da wir diese Funktion vor Ort nicht getestet haben, wussten wir natürlich auch nicht, dass sie nicht geht.
Hersteller angerufen und er sagt, es wäre ein technischer Defekt, also ist der TV nicht „technisch einwandfrei“.
Natürlich den Verkäufer kontaktiert, er ist nicht einsichtig und sagt es wäre was beim Transport kaputt gegangen, was wie gesagt, nicht sein kann. Außerdem sagt er, es sei Privatverkauf und daher ohne Garantie oder Rücknahme.
Was können wir tun? Wir sind auch bereit mit einem Anwalt vorzugehen, aber was ist der erste Schritt den wir machen sollten?
Schon mal die Batterien der Fernbedienung getauscht? Siehst du abstahlendes IR signal, wenn du die Fernbedienung auf eine Handykamera richtest? (Kann nicht jedes Gerät)
Ja, Fernbedienung leuchtet rot. Haben auch eine ganz neue gekauft und ausprobiert- ohne Erfolg.
8 Antworten
Was können wir tun? Wir sind auch bereit mit einem Anwalt vorzugehen, aber was ist der erste Schritt den wir machen sollten?
Du als Käufer bist hier in der Nachweispflicht, dass der Fehler schon vor der Übergabe an Dich bestand.
Mal angenommen, dieser Nachweis gelingt Dir, was ich für sehr unwahrscheinlich halte:
Dann werden Dich sowohl der Anwalt als auch der Richter fragen, weshalb Du den Fernseher trotzdem gekauft hast.
Lehrgeld...
Da es sich - wie ich vermute - bei dem Verkäufer um eine Privatperson handelt gilt im Prinzip: "Gekauft wie gesehen". Außer du kannst beweisen, daß dich der Verkäufer absichtlich betrogen hat. In diesem Fall steht da also wohl Aussage gegen Aussage.
Was können wir tun?
Nichts. Gekauft wie gesehen, vor Ort vor der Mitnahme muss die Funktionalität festgestellt werden, alles danach liegt allein in eurer Verantwortung....
Naja gekauft wie gesehen steht ja nirgends im Gesetz, aber machen kann er trotzdem wenig
das ist eine frage der beweislast. selbst wenn der verkäufer das problem kannte. müsstet ihr ihm eben beweisen, dass dem so war, damit dann irgendwann ein richter eben der gleichen meinung ist, und euch entsprechend schadensersatz zuspricht. und dann habt ihr nur den titel. noch kein geld.
unterm strich würde ich sagen das ist mit dem schinken nach der bratwurst geschmissen...
tut mir leid, ist aber eben nunmal so...
vielleicht wenn man sich auf einen vernünftigen consens einigt... meine empfehlung: zurück bringen, geld wieder geben lassen und eben auf dem aufwand fürs abholen sitzen bleiben...
lg, anna
Du denkst er hat dich arglistig getäuscht, er sagt das hat er nicht :)
Beweise ihm das Gegenteil.
Du hast den TV vor Ort getestet und mit genommen, sieht schecht aus.
Er ist natürlich zur Rücknahme verpflichtet, aber nur wenn er dir arglistig etwas verschweigt, was hier sehr schwierig wird zu beweisen.
Der Verkäufer hat den Defekt wissentlich aber verschwiegen. Das ist schon Betrug laut Polizei.