Muss ich der Käuferin Geld zurück zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe bei eBay ein Nokia Handy verkauft. Bei mir zuhause hat es einwandfrei funktioniert, was ich auch in der Artikelbeschreibung angegeben habe.
Nachdem wir uns auf den Kaufpreis geeinigt haben, habe ich folgenden Text noch gesendet:
Ich versende sobald das Geld da ist. Ich übernehme keine Haftung, wenn auf dem Versandweg etwas verloren geht oder beschädigt wird. Der Umtausch, die Rücknahme, sowie die Gewährleistung ist ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Die Käuferin behauptet nun, dass der Akku defekt ist, obwohl dieser bei mir noch einwandfrei 3 Tage gehalten hat.
Nun fördert sie die Hälfte des Geldes zurück.,
Wie sieht hier die Rechtslage aus ?
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Eigentlich fühle ich mich im Recht, da es erstens funktioniert hast und zweitens ich auf den Ausschluss von Rücknahme und Gewährleistung hingewiesen habe.
Würde mich sehr über Antworten freuen!
VG
Wie hat die Käuferin bezahlt?
Per Banküberweisung
7 Antworten
sowie die Gewährleistung ist ausgeschlossen
Wenn alles richtig formuliert war, ist das Thema für dich erledigt.
Eigentlich fühle ich mich im Recht, da es erstens funktioniert hast und zweitens ich auf den Ausschluss von Rücknahme und Gewährleistung hingewiesen habe.
Richtig. Sollte sich aber durch irgendwelchen Untersuchungen herausstellen, dass der Akku tatsächlich vor dem Verkauf defekt war, wäre das arglistige Täuschung. In diesem Fall wärst du dann schadensersatzpflichtig.
Erfahrungsgemäß, wollen solche Leute so nochmal Geld sparen und würde mich darauf gar nicht einlassen. Man erkennt solche Käufer meist schon beim Erstkontakt.
Wer zu viele detaillierte Fragen stellt, immer wieder die selben Fragen fragt oder schon beim ersten Nachricht versucht zu verhandeln oder die Ware schlecht zu reden, dann lieber vom Verkauf absehen.
Der Umtausch, die Rücknahme, sowie die Gewährleistung ist ausgeschlossen, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Das ist zwar ungeschickt formuliert, daraus geht aber hervor, dass eine deine Absicht war, die Gewährleistung auszuschliessen.
Hast du angegeben, wie lange der Akku hält? Einwandfrei funktioniert ein Handy auch, wenn der Akku schon ziemlich fertig ist. Nur eben nicht mehr so lange.
Die Käuferin müßte dir nachweisen, dass der Akku bereits bei dir die eingeschränkte Nutzungsdauer hatte. Ich wüßte nicht, wie sie das anstellen wollte. Und da ich in einem deiner Kommentare gelesen habe, dass es um 8€ geht, kannst du dir sicher sein, dass sie nichts weiter unternehmen wird.
Ich würde ihr nichts zurückzahlen.
Nein musst du nicht. Gekauft wie gesehen und wenn sie das Risiko eingeht ein gebrauchtes Handy zu kaufen, ist es ihr Problem.
Sollte sie mit "Anwalt" drohen, lehne dich entspannt zurück. Wie hoch war der Verkaufspreis? Dafür wird niemals jemand einen Anwalt bemühen. Und sie kann in jedem Handyladen einen neuen Akku für wenig Geld einbauen lassen.
17,50€ inkl Versand. Sie will dass ich einen neuen Akku in Höhe von 8€ zahle. Sehe ich aber irgendwie nicht ein.
Ach du liebe Zeit - antworte einfach gar nicht mehr. Es ist nicht der Rede wert. Es ist doch klar dass Akkus von gebrauchten Handys etwas schlapp sind, ich bekomme auch immer die 2 Jahre alten Handy von meinem Mann und nach 2 Jahren lässt halt der Akku nach.
Wegen 17,50 wird niemand einen Anwalt beauftragen und sollte sie "Anzeige bei der Polizei" drohen, reagiere gar nicht drauf.
Druck dir allerdings alles aus was du geschrieben hast, oder Screenshot, als Beweissicherung.
Die kann dir gar nichts rechtlich und will jetzt noch abzocken
Bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen?
Privater Verkäufer unterliegt nicht der Garantie- oder Gewährleistungshaftung. Du musst nichts zahlen
Das habe ich mir auch gedacht. Ihre erste Frage war auch ob der Akku okay ist…