Käufer schickt Ware unaufgefordert zurück?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du legst es irgendwo zur Seite und wenn sie es abholen kommen will kann sie es tun. Wenn sie die versandkosten trägt schickst du es ihr nochmal zu. Ansonsten gibst du ihr einmalig eine Frist zur Abholung und vernichtest es wenn dies nicht erfolgt.

Das reicht bei weitem nicht aus um einen Sachmängel zu begründen wie du es schreibst.... und wenn sie es einklagen wollen würde müsste sie erstmal deutlich mehr Geld auf den Tisch legen... mit extrem ungewissen Ausgang. Ich persönlich würde sie bellen lassen.

Ich habe verneint und auf meine Klausel aus der Anzeige hingewiesen, dass dies ein Privatverkauf ist und ich deswegen keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücknahme gebe. 

Ja genau, eine Klausel die Rechtlich nicht mehr Zeitgemäß ist und sowieso falsch. Somit hast du streng genommen nicht korrekt deine Haftungsklausel formuliert und ausgeschlossen.

Auf dem Zettel steht nur was sie mit dem Stück soll und ich soll ihr ihr Geld (inkl. Meiner Portokosten vom 1.versand zu ihr und der Portokosten vom 2.versand von ihr zu mir zurück) zurück überweisen.

Rechtlich muss du die unaufgeforderten (2. Portokosten) angefallenen Portokosten nicht bezahlen.

die Käuferin hat sich im Nachhinein beschwert dass das Stück 2cm kürzer sei als angegeben und dass es total verfilzt wäre. (Was es nicht ist)

Da niemand deine Artikelbeschreibung kennt, kann niemand was dazu sagen.
Ob das Kleidungsstück nicht verfilzt war / ist vor dem Versand, musst du belegen. Ebenso muss die Käuferin belegen dass der Artikel vor dem Versand eben jenes war, du es verschwiegen hast. Hier steht es also Aussage gegen Aussage.

Was soll ich jetzt mit dem Kleidungsstück machen?

6 Monate aufbewahren, der Käuferin mitteilen dass die Ware nun 6 Monate bereit liegt danach weiterverkauft wird, wenn sie die Portokosten für die erneute Zustellung nicht aufbringt. Rechtlich kann sie da wenig machen.

6 Monate solltest du es aufbewahren.

Dann kannst du es wieder verkaufen und mit dem Erlös deine Lagerkosten decken.