Privatverkauf, muss ich dir Sachen zurück nehmen?

kugel  12.09.2022, 10:36

War offensichtlich und explizit gekennzeichnet, dass es Beispielbilder sind?

Blondie2420 
Fragesteller
 12.09.2022, 10:37

Ich hatte ihr auf ein Gesuch geschrieben. Ich selber hatte gar keine Anzeige

8 Antworten

Hast du in deiner Ausschreibung deutlich geschrieben:

„Es handelt sich um Kleidungsstücke in verschiedenen Größen, die der gängigen 104 entsprechen. Das Foto ist ein Beispielbild, diese Kleidung ist nicht enthalten aber ähnliche..“ (dann ist alles ok) oder hast du etwas geschrieben wie:

„Ich verkaufe hier Kinderkleidung in Größe 104, siehe Foto“ - dann hast du ein Problem.

Am Ende kommt es auf den genauen Wortlaut deiner Ausschreibung an.

Stand es explizit so drin, dass es nur Beispiele sind und es sich bei dem Paket um andere Sachen handeln kann?

Falls ja, keine Sorge.

Und so habe ich Teile die in 104 passen reingepackt, so eben auch eine 86 etc, die aber der Größe 104 entsprechen.

Solange du die Kleidergrößen angibst wie sie im Ettiket stehen, ist alles in Ordnung. Wenn du sagst "Größe 86, fällt aber größer aus" oder "fällt aus WIE (104)", ist das in Ordnung und auch deine Absicherung.

Das ganze war ein Überraschungspaket, ich hatte Beispiel Bilder gesendet wie meine Tochter gekleidet ist. Nun beschwerte sie sich das genau diese Sachen nicht drin sind, es war aber wie gesagt nur ein beispielbild.

Dann musst du auch genau so DEUTLICH kennzeichnen.
Machst du das nicht, dann haftest du hier für die fehlenden Teile.

Wie ist da die Rechtslage?

Habe ich dir weitestgehend ja gerade erklärt.
Aber warum 10 € für den Rückversand? Ein DHL-Paket (2 Kg) kostet um die 5 - 6 €.

Blondie2420 
Fragesteller
 12.09.2022, 10:38

Es war ein riesiger Karton mit sehr vielen Teilen. Danke für die Antwort.

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Comp4ny  12.09.2022, 10:41
@Blondie2420

Definiere "es war ein rieseger Karton".

Darunter kann man alles verstehen. Für wie viel hast du diesen zb. Versendet? Wie schwer war der, welche Größe hatte dieser.
Hattest du 10 € Versand bezahlt oder der / die Käufer? Wenn nein, entstehen hier auch keine 10 € Rückversand. Haften tust du wie gesagt nur dann, wenn du die o.g. Punkte nicht beachtet hast, besonders beim Thema "Beispielbilder".

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Wenn Groesse 104 vereinbart war, kannst du doch keine 86 liefern. Der Unterschied ist schon erheblich.

Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, faehrst du sicher am besten, wenn du dien Sachen zurueck nimmst und den Kaufpreis sowie die Versandkosten (beide Richtungen) erstattest.

Comp4ny  12.09.2022, 10:43

Komplett erstatten nein, da wohl nicht alle Teile nicht der richtigen Größe entsprechen, wenn es sich hier um einen "riesigen Karton" laut der FS, handelte.

Es müssten hier wenn nur die tatsächlichen Kosten übernommen werden und ggf. der Kaufpreis gemindert.

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Egal wie groß die ausfallen, wenn Größe 86 verschickt wurde und Größe 104 ausgemacht wurde, dann ist die Käuferin im Recht und du im Unrecht..

Zumal "Überraschungspakete" im Privatverkauf meiner Meinung nach rechtlich auch nicht so ganz auf der sicheren Seite sind.

Also erspar dir Stress, nimm das Paket zurück und erstatte den Betrag für den Versand.