Rücknahme Privatverkauf?

3 Antworten

Würde erstmal den Anbieter schriftlich kontaktieren. Warum schriftlich. Damit du einen Nachweis hast. Ich würde ihn in Kenntnis setzen das der Gegenstand den du käuflich bei ihm erworben hast, nicht funktioniert. Du bittest um Stellungnahme und bittest um Rücknahme der Ware sowie Rückerstattung des Kaufpreis.

Das blöde. Er könnte eben behaupten das der Gegenstand bei ihm funktioniert hat und bei dir kaputt gegangen ist.

Du musst ihm nachweisen das er es wissentlich dir defekt verkauft hat oder du musst ihm beweisen das es defekt bei dir ankam.

Da könnte er evtl auch behaupten es sei bei dem Transport kaputt gegangen.

Du siehst es wird schwer.

Aber versuche es. Wenn er ein Betrüger sein sollte dann lass ihn nicht damit durchkommen. Es gibt viel zu viel von denen und die machen das weil sie die Gesetzeslücken kennen und wissen wie.

"Keine Rücknahme, Privatverkauf"

Ist der dümmste Spruch.

Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen? Damit haftet Er.

Steht die Frage im Raum ob er es (wissentlich) defekt verkauft hat oder ob es z.B. beim Transport kaputtgegangen ist.

"Keine Rücknahme, Privatverkauf" stellt in der Regel keinen vollständigen, wirksamen Ausschluss der Gewährleistung dar, sodass du auch diesbezüglich Ansprüche haben könntest.

Ob hier eine Straftat vorliegt, kann man nicht wissen. Aber selbst wenn, kriegst du durch Einschalten der Polizei erstmal dein Geld nicht wieder.

Ohnehin solltest du den Verkäufer erstmal kontaktieren. Wenn er dir das Geld zurückgibt, ist das Thema ja ohnehin vom Tisch.