Privatverkauf Rücknahme?

4 Antworten

Wenn du Gewährleistung und Haftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hast, musst du das nicht. Aber es kommt konkret auf die Formulierung an.

Zitat: "Um die Haftung bei Ebay Kleinanzeigen und anderen Onlineplattformen wirksam auszuschließen, ist eine präzise Formulierung des Gewährleistungsausschlusses erforderlich.

Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen“ reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Privathaftung auszuschließen – wie ein Urteil des OLG Oldenburg bestätigt (Az.: 9 U 29/17). Auch Formulierungen wie „Ich kann keine Gewährleistung übernehmen“, „Keine Rücknahme“ oder „Keine Garantie“ sind zu unpräzise.

Ein deutlicher Gewährleistungsausschluss könnte wie dieses Haftungsausschluss-Muster aussehen:

 „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Zitat Ende

Oder: Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung

Kommt drauf an, was in Deiner Anzeige stand. Keine Garantie wäre die falsche Formulierung, die Sachmängelhaftung muss ausgeschlossen sein.


Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:30

Auch wenn der Roller als defekt verkauft wurde?

Schimeck  08.03.2025, 14:31
@Pindoo99

Auch dann. Es sei denn es steht explizit Motorschaden im Vertrag. Defekt kann auch sein, dass ein Blinker nicht geht.

Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:33
@Schimeck

Im Vertrag steht: Motor startet nicht derzeit also es wurde kein Grund genannt warum der Roller nicht läuft

Schimeck  08.03.2025, 14:34
@Pindoo99

Tja, dann wirds schwierig für Dich, Motorschaden und Motor startet nicht ist nun mal nicht das selbe. Motorschaden ist bei einem Roller praktisch ein Totalschaden.

Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:35
@Schimeck

Ich wusste ja nichts von einem Motorschaden deshalb habe ich ihn als defekt verkauft

Schimeck  08.03.2025, 14:35
@Pindoo99

Aber anscheinend hast Du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschossen.

Von Experte wiki01 bestätigt

Wenn du "Garantie" ausgeschlossen hast, hast du schlechte Karten. Wenn du die Sachmängelhaftung bzw Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, hat er schlechte Karten. Kommt auf den Wortlaut in deiner Beschreibung an


Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:28

Habe geschrieben, "da privat Verkauf keine Garantie oder Rücknahme"

wiki01  08.03.2025, 14:36
@Pindoo99

Das schützt dich leider nicht. Lies meine Antwort.

Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:37
@wiki01

Die haben den Roller von vorne bis hinten auch auseinander gebaut, ich weiß auch nicht was die dabei gemacht haben also muss ich den Roller zurück nehmen?

wiki01  08.03.2025, 14:45
@Pindoo99

Der Roller hatte einen Motorschaden, die Haftung hast du mit deiner Form nicht rechtswirksam ausgeschlossen. Der Motorschaden wurde nicht explizit angegeben.

Um weiteres zu vermeiden, würde ich den Roller zurück nehmen. Du wirst das eh müssen, wenn der Rechtsanwalt Klage erhebt.

Pindoo99 
Beitragsersteller
 08.03.2025, 14:46
@wiki01

Ich wusste ja nicht von dem Motorschaden

wiki01  08.03.2025, 14:49
@Pindoo99

Nochmal: du hast nicht die rechtssichere Formulierung benutzt. Auch wenn vieles sich ähnlich anhört, ist es doch verschieden.

Welche Formulierungen rechtssicher sind, habe ich dir bereits geschrieben.

TheMonkfood  08.03.2025, 15:07
@Pindoo99

Da du Sachmangelhaftung nicht rechtlich wirksam ausgeschlossen hast, musst du ihn rein rechtlich zurücknehmen. Aber zusammengebaut ! Nicht zerlegt!

Dann schreibe dem Anwalt doch zurück und verweise darauf:

wurde im Vertrag so festgehalten das der Roller nicht startet, die Garantie und Rücknahme wurde ausgeschlossen auch vertraglich festgehalten.

Falls nicht erfolgreich, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder selbst an einen Anwalt wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991