Privatverkauf Rücknahme?
Habe einen Roller bei Kleinanzeigen als defekt verkauft wurde im Vertrag so festgehalten das der Roller nicht startet, die Garantie und Rücknahme wurde ausgeschlossen auch vertraglich festgehalten.
nun hab ich ein Brief von einem Anwalt bekommen wo drin steht das er ein Motorschaden hat und ich den Roller zurücknehmen soll.
muss ich das oder steh ich in meinem Recht da ich alles vertraglich festgehalten habe?
4 Antworten
Wenn du Gewährleistung und Haftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hast, musst du das nicht. Aber es kommt konkret auf die Formulierung an.
Zitat: "Um die Haftung bei Ebay Kleinanzeigen und anderen Onlineplattformen wirksam auszuschließen, ist eine präzise Formulierung des Gewährleistungsausschlusses erforderlich.
Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen“ reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Privathaftung auszuschließen – wie ein Urteil des OLG Oldenburg bestätigt (Az.: 9 U 29/17). Auch Formulierungen wie „Ich kann keine Gewährleistung übernehmen“, „Keine Rücknahme“ oder „Keine Garantie“ sind zu unpräzise.
Ein deutlicher Gewährleistungsausschluss könnte wie dieses Haftungsausschluss-Muster aussehen:
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“
Zitat Ende
Oder: Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung
Kommt drauf an, was in Deiner Anzeige stand. Keine Garantie wäre die falsche Formulierung, die Sachmängelhaftung muss ausgeschlossen sein.
Wenn du "Garantie" ausgeschlossen hast, hast du schlechte Karten. Wenn du die Sachmängelhaftung bzw Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast, hat er schlechte Karten. Kommt auf den Wortlaut in deiner Beschreibung an
Habe geschrieben, "da privat Verkauf keine Garantie oder Rücknahme"
Der Roller hatte einen Motorschaden, die Haftung hast du mit deiner Form nicht rechtswirksam ausgeschlossen. Der Motorschaden wurde nicht explizit angegeben.
Um weiteres zu vermeiden, würde ich den Roller zurück nehmen. Du wirst das eh müssen, wenn der Rechtsanwalt Klage erhebt.
Da du Sachmangelhaftung nicht rechtlich wirksam ausgeschlossen hast, musst du ihn rein rechtlich zurücknehmen. Aber zusammengebaut ! Nicht zerlegt!
Dann schreibe dem Anwalt doch zurück und verweise darauf:
wurde im Vertrag so festgehalten das der Roller nicht startet, die Garantie und Rücknahme wurde ausgeschlossen auch vertraglich festgehalten.
Falls nicht erfolgreich, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale oder selbst an einen Anwalt wenden.
Auch wenn der Roller als defekt verkauft wurde?