Muss ich es zurücknehmen?

3 Antworten

Was soll ich tun?

Ihr sagen das das Versandrisiko bei Privatverkäufen beim Käufer liegt (§ 447 BGB). Eine Meldung bei Ebay ist wirkungslos, weil Kleinanzeigen nichts mit Ebay zu tun hat, hatte es noch nie. Anzeige bei der Polizei kann sie ja tätigen, fragt sich nur welcher Straftatbestand da erfüllt sein soll. Zivilrechtlich hat sie keine Chance auf Nachbesserung, Du hast die Ware exakt so versendet, wie Du sie beschrieben hast. Wie schon oben angemerkt liegt das Risiko auf dem Versandweg bei ihr, sobald das Transportunternehmen die Ware übernommen hat.

Zu deutsch: Lasse labern.

Die Beweislast fuer den Sachmangel und das Versandrisiko liegen beim Kaeufer, weil Privatverkauf.

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 - (Betrug, Kleinanzeigen, Rücknahme)