Produkt als falsche Marke verkaufen anzeigbar?

3 Antworten

Von Experte haikoko bestätigt

Als Käufer darf man von Originalware ausgehen. Kleinanzeigen untersagen den Verkauf von Markenfälschungen in den AGB.

https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe/deine-anzeigen/fragedergrundsaetze/

Hier würde ich meine Rechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zivilrechtlich durchsetzen (Originalware liefern oder entsprechenden geldlicher Ersatz leisten)

Wenn ich den Eindruck habe das der Verkäufer häufiger mit gefälschter Ware handelt, dann erstatte ich natürlich auch Strafanzeige.

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

Eine Anzeige würde höchsten sinnvoll erscheinen wenn jemand gewerblich mit gefälschten Artikeln Handel betreibt. Bei Privatpersonen müsste man erstmal nachweisen, dass hier bewusst gefälschte Artikel verkauft werden. Abgesehen vom Strafrecht hat man als Käufer hier aber Rechte im zivilrechtlichen Bereich. In solchen Fällen können Käufer von ihren Gewährleistungsrechten nach § 437 BGB Gebrauch machen. Das bedeutet: Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer im Rahmen der sogenannten Nachbesserung einen Anspruch auf Lieferung des Originalprodukts. Liefert der Verkäufer nicht, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten – und seinen Kaufpreis zurückverlangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
1IchbineinStein 
Fragesteller
 14.11.2023, 07:00

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung

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Ja, denn das wäre definitiv eine Täuschung bzw ein. Betrug.