Kleinanzeigen Problem?

5 Antworten

Vergiss den ganzen Aufwand.

Und denk beim nächsten Mal vorher darüber nach, ob es wirklich soooo clever ist, freiwillig eine Bezahlart anzubieten, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt.

Du musst das nicht hinnehmen, hast aber Aufwand, Deine Ansicht durchzusetzen und das kann durchaus bis zu einem gerichtlichen Streit kommen - mit fraglichen Aussichten, ob Du den gewinnst.

Käuferschutz ist genau das: Der Verkäufer ist in so einem Fall der Blöde.

Sei froh, daß es so glimpflich abgelaufen ist, ich kenne da ganz andere Fälle, wo zB. eine kaputtgemachte Uhr zurückging, mit einem Sack voll Lügen usw.

Dem Käufer hat die Uhr nicht gefallen. Daher ging sie unter einem Vorwand zurück.

Alles klar.

Nimm es einfach hin.

Dir ist kein Schaden entstanden.
Ist den Stress nicht wert.

du kannst ihn zivielrechtlich auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen - wenn du die Zeit übrig hast und erst mal in Vorleistung treten magst...