PayPal Käuferschutz, Plagiat erhalten, richtiger Ablauf?
Moin,
ich blicke beim PayPal-Käuferschutz leider nicht ganz durch. Wie wäre der richtige Ablauf für meine Situation?
Auf Kleinanzeigen habe ich von privat Ware erworben, welche sich nach Zusendung leider als Plagiat herausgestellt hat. Bezahlung lief über PayPal Waren & Dienstleistungen. Der Verkäufer hatte über Kleinanzeigen eine Rückabwicklung angeboten, da ihm die Fälschung nicht bewusst war, welche ich auch angenommen hatte. Da er sich mehrere Tage nicht meldete, habe ich sicherheitshalber einen Fall bei PayPal mit Vergleichsbildern Plagiat/Original Produkt eröffnet. Daraufhin hat er sich auf Kleinanzeigen wieder gemeldet mit der Bitte das Produkt zurückzusenden, damit er mir anschließend das Geld zurückschickt. Innerhalb des PayPal-Falls gab es keine Nachricht von ihm. Sprich, der PayPal-Fall "kennt" das Angebot der Rückabwicklung quasi nicht.
In meinen Augen würde ich das Produkt erst zurück senden, sobald ich das Geld erhalten habe - wie beim Kauf. Andernfalls müsste er das Angebot innerhalb des PayPal-Falls machen, und nicht einfach nur über Kleinanzeigen. Damit ich im Falle des Betrugs den Fall bei PayPal als Konflikt melden kann -> nur so würde ja der Käuferschutz dann greifen, oder?
Oder habe ich gar einen völlig falschen Ansatz?
2 Antworten
Du machst das völlig richtig.
Geh lieber auf Nummer sicher und sende erst, sobald auf Paypal die Aufforderung kommt, dass du die Ware zurücksenden sollst.
Das Geld bekommst du dann zurück, sobald der Eingang der Ware bestätigt wurde.
Also dringend Bild vom Sendeetikette machen und die Sendungsverfolgung aufheben.
Schreib dem Verkäufer, dass er innerhalb des Paypalfalls die Rücksendung akzeptieren soll, dann geht es den sichersten Weg.
Alternativ sendest du es jetzt schon zurück und hängst bei Paypal die Sendungsnummer sowie den Chatverlauf an, dass der Verkäufer sich bereit erklärt hat die Ware zurück zu nehmen.
Das erst das Geld dir geschickt wird, ist nicht üblich, da der Verkäufer auch eine Sicherheit braucht, dass die Ware unbeschädigt zurück kommt.
Da Paypal ein paar faule Säcke sind und häufig nicht vernünftig lesen, rate ich eher zu Variante 1. Dem Zurückschicken sobald Paypal das Go dafür gibt.
Viel Erfolg
Ach ja, weil ich es selbst schon oft genüg hatte.
Bei der Sendungsverfolgung nicht nur die Nummer aufheben! Immer noch einen Nachweis, der sich auf die Adresse des Empfängers bezieht.
Da bei der Abfrage der Sendungsnummer nicht die Adressdaten angezeigt werden, sondern nur der Status, stellt sich Paypal dann häufig quer mit der Aussage "wir sehen ja nicht, ob es auch wirklich zurück an die Adresse des Verkäufers ging".
Du musst sämtlichen Schriftverkehr über "Fall öffnen", also PayPal führen. Ansonsten kann der Fall Seiten PayPals nicht belegt werden und der Käuferschutz hinfällig beschieden werden.