Kleinanzeigen Verkauf, Käufer holt Paket nicht aus der Filiale ab?

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Du hast das Nötige für einen erfolgreichen Versand getan. Es liegt nicht in deiner Verantwortung, dass die Käuferin das Paket in der Filiale abholt.

Für den Käuferschutz kannst du auch nachweisen, dass du das Paket versendet hast.

Für dich als privater Verkäufer endet die Haftung mit der vereinbarten Übergabe an den Versanddienstleister (s. §447 BGB).

Eine Erstattung ist nicht notwendig. Die Käuferin hat ihre Pflicht zur Annahme nicht wahrgenommen. Du kannst dann, wenn das Paket an dich zurückgeschickt wird, einen erneuten Versand gegen Übernahme der Kosten anbieten.

Ich sehe den Fall nicht so easy wie andere. Ja, Du hast alles getan, um Deine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen. Wäre die Zahlung per Überweisung erfolgt, könntest Du dich beruhigt zurück lehnen.

Aber Du hast Zahlung über Käuferschutz erlaubt. Und damit hat die Käuferin die besseren Karten, auch wenn sie die Sendung nicht abholt.

Trotzdem würde ich erst einmal abwarten.


Hugin88  11.02.2025, 00:20
 Und damit hat die Käuferin die besseren Karten, auch wenn sie die Sendung nicht abholt.

Eigentlich nicht.

Wird dann eben richtig teuer für die Käuferin, wenn man sie dann vor Gericht verklagt.

Vielleicht kam sie noch nicht dazu es abzuholen und kann es ja noch bis Dienstag/Mittwoch machen, vielleicht kannst du ihr das auch schreiben das die Sendung in der Filiale X abholbereit ist vielleicht bekam sie keine Nachricht das es in eine Filiale abgegeben wurde und weiß es daher noch nicht. Selbst, wenn die Sendung zurückkommt warte ab das sie sich meldet.