Muss ich den Artikel wieder zurück nehmen (Kleinanzeigen)?


11.11.2023, 09:19

Im Übrigen hatte ich bei der Einstellung der Zeit keine Mängel festgestellt

4 Antworten

Seine Chancen stehen schlecht, deine auf eine gute Bewertung aber auch.

Das hier ist die korrekte Formulierung:

Die richtige Formulierung, wenn man beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften will, lautet demnach: "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus."
Das sei eindeutig. Und wer nicht zum ersten Mal Sachen verkauft, ergänze unbedingt:
 
"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."
Käufer hat über direkt bezahlen bezahlt...

Auweia.

Hat OPP Dir das Geld schon ausgezahlt?

Falls nicht, dann kann der Käufer einen Käuferschutzfall eröffnen, über den dann alleine OPP entscheiden wird.

Lies hier bitte nochmal, wie das funktioniert:

Klicken: „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen

Und dann überleg mal, warum es wohl Käuferschutz und „Sicher bezahlen“ heißt, und nicht Verkäuferschutz und „Sicher bezahlt werden“.

Sorry, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt.

Er wird bei Kleinanzeigen einen abweichenden Artikel melden, und das war es dann mit dem Verkauf. Er bekommt sein Geld zurück, und Du darfst schauen, wie Du wieder zu Deiner Uhr kommst.

Und hoffentlich ist es dann auch Deine.

Von Experte Margita1881 bestätigt

wenn er der Meinung ist, dass,....., dann soll er Dich daraufhin doch verklagen 🤣

picasso22  11.11.2023, 09:25

Und wenn die Ware nicht genau wie beschrieben ist wird er die Klage gewinnen.

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Christian320  11.11.2023, 09:26
@picasso22

dann sollte der Betreffende auch bedenken, dass der Gerichtsstand in der Stadt ist, in der der Verkäufer wohnt......

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