Jährliche Funktionsprüfung von Rauchmelder ablehnen?
Hallo zusammen,
wie ist das rechtlich gesehen, wenn ich die jährliche Funktionsprüfung der Rauchmelder in meiner Wohnung ablehne, bzw. dem Prüfer den Zutritt zu meiner Wohnung zukünftig untersage?
Geht das, oder muss man das wieder hinnehmen?
4 Antworten
Hm, schwierig.
Wen du ne BMZ hast, definitiv keine Chance.
Bei handelsüblichen müsstest du wohl nachweisen, dass du bei gekauft und die installiert hast oder ein prüfprotokoll nachweisen
Das kannst Du nicht ablehnen. Der Vermieter ist aus Sicherheitsgründen verpflichtet, die Rauchmelder prüfen zu lassen. Der würde sich das auch lieber sparen.
Bei uns ist das so
du bistzu einer Prüfung vom Vermieter her verpflichtet (steht in unserem <mietvertrag) oder selbst die Batterien wechseln.....dann hat man aber keinerlei Garantie auf das Teil.
In meinem Bestand kein Problem,
mein Dienstleister kommt dann mit der gerichtlichen Verfügung, und der liebe Mieter bezahlt, auch das Bußgeld, weil er das Ding ja betreibt.
Es ist überhaupt keine Strafe oder Bußgeld vorgesehen … also wenn man schon keine Ahnung hat besser nichts dummes schreiben was eh nicht stimmt
Wäre auch mir egal, die im Rathaus schicken dann die im weißem Kittel und gut ist.
Bußgelder werden von mir grundsätzlich nicht beglichen.
Das funktioniert aber nur, wenn du Reichsbürger bist. Bei allen anderen wird gepfändet bzw. du gehst in Erzwingungshaft.
Bußgelder werden von mir grundsätzlich nicht beglichen. Aber gut, wenn ein Gericht meint, wegen eines Rauchmelderchecks 5.000.000€ Bußgeld verhängen will, ob das verhältnismäßig ist?