Wo hört Hausrecht auf und fängt Diskriminierung an?

1 Antwort

Gibt es da genauere Informationen dazu ob jemand wegen jedem x beliebigen Grund per Hausrecht ausgegrenzt werden kann ohne das es Verboten ist laut Antidiskriminierungsgesetz ?

Nein, soweit ich weiß nicht. Ich hab (auf die Schnelle) weder im AGG, noch im BGB oder StGB weitere Bestimmungen darüber gefunden. Da es keine sehr ausführliche Suche war, kann das aber nichts garantieren.

Dann ist es keine Diskriminierung wenn ich jemandem sage du kommst hier nicht rein weil du fett bist?

Das AGG bezieht sich nur auf Religion, Sexualität, Geschlecht, Ethnische Herkunft, Alter und Behinderung. Auf eine Forderung von dem, der das Hausrecht hat, müsste die Person sich also erstmals entfernen. Das heißt nicht, dass man dann keine Ansprüche wie die aus §185 StGB (Beleidigung) oder §186 StGB (Üble Nachrede) geltend machen kann. Aber diese Paragraphen existieren größtenteils auch nicht für solch eine Aussage. Man kann ja auch nicht jeden einsperren oder mit Geldstrafe bestrafen, der ein schlechtes Wort in den Mund nimmt, schließlich darf man hier ja auch seine Meinung frei sagen, und das muss auch gewährleistet werden.

Warum werden denn überhaupt z. B behinderte, homosexuelle, andere Religion oder Herkunft geschützt aber dann z. B Aussehen [...] nicht

Wie genau sollte man denn Aussehen im AGG festhalten? Man könnte höchstens darauf eingehen ob jemand korpulenter ist oder sehr dünn, aber man kann nicht für eine schiefe Nase oder Ähnliches ein Gesetz erstellen.

Warum gibt es kein ausf[ü]hrlicheres [A]ntidiskriminierungsgesetz das wirklich ausschließt das niemand wegen garnichts diskrimi[ni]ert wird?

Ich denke mal, es ist ziemlich schwer, dort alles zu erfassen. Für viele ist das eine eine Diskriminierung, das andere nicht. Das ist eine etwas schwammige Formulierung, aber ich hoffe, es ist verständlich. Wenn man also wirklich nichts mehr sagen kann, was andere verletzen/diskriminieren könnte, dann würden alle nur noch Regenbogen-Sonnenschein miteinander reden (etwas übertrieben aber ja).

Natürlich sind das alles nur meine Meinungen und ich kenn mich auch nicht 100% aus, aber vielleicht hat es dir ja wenigstens einen Denkanstoß oder so gegeben :)

unangepasstTREU 
Fragesteller
 26.03.2022, 21:53

Aber wenn eine bestimmte Form von Diskriminierung häufig Auftritt, dann kann diese doch im AGG mit aufgelistet werden oder nicht? Die Gründe wofür Menschen diskriminiert werden ändern sich ja mit der Zeit. Hin und wieder kommt etwas neues dazu, und könnte mit aufgenommen werden. Ich finde auch das das Hausrecht zu locker ist. Menschen sollten nur aus schwer wiegendem Grund ausgeschlossen werden dürfen. Z. B da sie Augenscheintich agressiv, betrunken, ansteckend krank, ungepflegt sind oder irgendwie provozieren, z. B durch eine Aufschrift auf der Kleidung mit einer illegalen Aussage, z. B ein rassistischer Spruch auf der Kleidung, ein Hakenkreuz oder so. Nicht mehr und nicht weniger. Natürlich insbesondere in Nachtclubs auch das aussehen, wenn z. B blue night ist sollen eben alle blau angezogen sein, das wäre ja kein Problem. Wenn man blau nicht mag kommt man eben an einem andeten Tag. Menschen sollten nicht wegen ihres Aussehens (ausser man sieht ungepflegt aus oder trägt eben provozierende oder verbotene Zeichen oder Sprüche mit sich rum), ihrer politischen Haltung, ihres Impfstatus (was ja die neuste Form der Diskriminierung ist) oder anderen Dingen ausgegrenzt werden und das sollte genau vermerkt sein. Z. B ist genau vermerkt das Geschäfte des täglichen Bedarfs, Lebensmittel, Drogerie und Medikamente bzw medizinische hilfmittel, niemanden ausgrenzen dürfen (sicherlich auch mit Ausnahme der oben gelisteten Gründe). Das sollte meiner Meinung nach eben nicht nur für Supermärkte etc gelten sondern überall.

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