Was ist Sittenwidrigkeit und Wucher bei nichtigen Rechtsgeschäften?

5 Antworten

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Gute Sitten

Darunter ist das Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verstehen. Gemeint ist eine in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig (§ 138 BGB). Ebenfalls nichtig ist ein Verwaltungsakt, der gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz).

http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Gute+Sitten.html

Woher ich das weiß:Hobby – Jurafetischist

Wenn jemand nacktes in das Bekleidungsgeschäft kommt und der Verkäufer in Ausnutzung der Notlage den doppelten Preis für die Klamotten verlangt. (Ausnutzung einer Notlage)

Schöne Grüße

NonNam  27.03.2022, 22:05

Welche Notlage?

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BurgN  27.03.2022, 22:26
@NonNam

Der Kunde ist nackt. -> Bedarf an Klamotten ist höher als bei angezogenen Kunden.

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Sittenwidrigkeit:

Du bezahlst jemandem 20.000€ damit er dir seine Niere spendet. Ein solches Geschäft verstößt gegen die Moral unserer Gesellschaft.

Wucher:

Ein Langstreckenläufer kommt an deinem Haus vorbei und hat Riesen Durst. Du verlangst 50€ für ein Glas Wasser und er sagt zu, weil er völlig dehydriert ist. Hier nützt du die Situation deines Gegenübers für deinen Vorteil aus, er hat keine andere Wahl.

Magittttt 
Fragesteller
 28.03.2022, 11:13

Und was genau ist der Unterschied zwischen den beiden ? Ich verstehe es irgendwie nicht

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AnglerAut  28.03.2022, 12:32
@Magittttt
  1. Das ganze ist etwas, was die Gesellschaft unter keinen Umständen zulassen will.
  2. Das ganze ist etwa, was die Gesellschaft in der Situation nicht zulassen will, weil eine Partei ihre Macht in der Situation ausnutzt.
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du kaufst von Herrn Meier einen Gebrauchtwagen. Er überlässt ihn dir um 5000 unter Wert, aber dafür musst du ein Jahr jeden Mittwoch mit ihm Sex haben,

Sittenwidrigkeit: A gibt B Geld, damit dieser C verprügelt

Wucher: Schlüsseldienst verlangt einen deutlich zu hohen Preis